Berufung im Fall Cain

Staatsanwaltschaft fordert nun höhere Strafe für Mutter

Österreich
26.10.2012 13:17
Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Prozess gegen die Mutter des zu Tode geprügelten dreijährigen Cain nun Berufung eingelegt. Nach der schriftlichen Ausfertigung des Urteils fordert die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe für die Frau.

Zudem solle Cains Mutter per Richterbeschluss die Möglichkeit für eine Fußfessel verwehrt bleiben, berichtete der ORF. Unmittelbar nach dem Urteil hatte auch der Verteidiger der Frau, German Bertsch, Berufung angekündigt. Die Mutter sei mit dem Tod ihres Kindes genug gestraft, zudem wäre eine Freiheitsstrafe vor allem für Cains Bruder schädlich, so seine Argumentation.

Die Frau war Ende Mai 2012 am Landesgericht Feldkirch wegen Quälens und Vernachlässigens Unmündiger zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, davon acht Monate unbedingt. Sie bekannte sich schuldig, ihre beiden Kinder im Stich gelassen zu haben, als diese von ihrem damaligen Lebensgefährten geschlagen wurden. Ihr jüngerer Sohn starb im Jänner 2011 an den Misshandlungen.

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