Vierfachmord

Staatsanwaltschaft beruft und will härtere Urteile

Österreich
29.01.2009 01:08
Nach dem Vierfachmord-Prozess am Landesgericht Korneuburg sind die Urteile gegen die beiden Angeklagten weiterhin nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft legt Berufung ein und fordert lebenslange Haft für Josef B., der am Dienstag zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde. Das erklärte Friedrich Köhl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, am Mittwochnachmittag. Auch im Fall des Zweitangeklagten wird demnach Berufung eingelegt, so Köhl. Der Mann war der psychischen Beitragstäterschaft zum Mord von den Geschworenen für schuldig befunden und zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Für den 45-Jährigen werde ein höheres Strafmaß gefordert, so Köhl.

Die Geschworenen hatten die Schuldsprüche einstimmig gefällt. In der Urteilsbegründung führte die vorsitzende Richterin Karin Santa aus, dass bei der Strafbemessung im Fall des Hauptangeklagten, der mit 67 Jahren "auch nicht mehr der Jüngste" sei, dessen ordentlicher Lebenswandel und das Geständnis ins Kalkül gezogen wurden. Deshalb seien 20 Jahre Freiheitsstrafe angemessen. Hingegen war beim Zweitbeschuldigten lediglich mildernd, dass er "nur" Beitragstäter war, sagte Santa. Sonst habe es keine Milderungsgründe für den nicht geständigen 45-Jährigen gegeben, verwies die Richterin auf dessen zwei, wenn auch geringfügige, Vorstrafen.

Reges Interesse an Prozess
Bereits eine halbe Stunde vor Beginn der Verhandlung hatten sich viele Prozessbeobachter, Angehörige, Kiebitze und Medienvertreter vor dem Verhandlungssaal eingefunden. Der war dann zu Beginn des Prozesses bis auf den letzten Platz gefüllt, sogar Fensterbänke waren besetzt. Nach rund 20 Minuten forderte Richterin Karin Santa die Fotografen zum Verlassen des Saals auf, um mit der Vereidigung der Geschworenen zu beginnen.

Josef B. und der Zweitangeklagte würdigten einander keines Blickes. Der 67-Jährige war mit Perücke und Brille zur Verhandlung erschienen, er trug außerdem ein Jackett und einen schwarzen Rollkragenpullover. Der 45-Jährige kam in Anzug und mit Krawatte.

Anwälte präsentieren umfassendes Geständnis
Sein Mandant werde nichts abschwächen, sondern sein umfassendes Geständnis in vollem Umfang aufrechterhalten, sagte Anwalt Werner Tomanek, der Josef B. gemeinsam mit Rudolf Mayer verteidigt zu Beginn der Verhandlung. Er verwies darauf, dass die ausführliche Anklageschrift vollinhaltlich auf den Angaben des Beschuldigten beruhe - bis hin zu den Dialogen mit den späteren Opfern. Wenn auch die Taten nicht entschuldbar seien, so sei doch der jahrelang aufgestaute Zorn und Hass nachvollziehbar. Die Schwester und deren Ehemann hätten Josef B. als "Kinderschänder" bezeichnet. Motiv für die tödlichen Schüsse dürfte zudem ein monatelanger Streit um die Wohnung seiner Schwester in Wien-Döbling gewesen sein, in der Josef B. gelebt hatte. Einen Tag vor der Tat wurde der unter einer schweren Augenkrankheit leidende Pensionist delogiert.

Angeklageschrift: "Der  Kinderschänder ist da"
Josef B. hat laut Anklage zunächst seine 63-jährige Schwester und ihren vier Jahre älteren Ehemann in deren Haus in Strasshof erschossen. Danach habe er sich zum einige Straßen entfernten Anwesen seines Bruders (65) und dessen Frau (59) begeben, auch sie wurden getötet. Der Angeklagte habe jedes seiner Opfer mit den Worten "Der Kinderschänder ist da!" begrüßt, erläuterte Staatsanwältin Elisabeth Sebek. Der 67-Jährige habe die Tatwaffe mit dem Kaliber 7,65 bereits vor 20 Jahren illegal in Tschechien gekauft. 2004 habe er sie in einem Wald bei Gänserndorf vergraben. Im Zuge seines Tatplans grub er sie im April 2008 wieder aus.

Nach den Morden, die von Verwandten der Opfer entdeckt worden waren, entkam der 67-Jährige. Bei seiner sechswöchigen Flucht war er vorwiegend mit öffentlichen Verkehrsmitteln und einem Fahrrad unterwegs. Die Aufenthaltsorte - unter anderem in Tschechien und der Slowakei - habe er ohne bestimmtes Ziel und zufällig ausgesucht. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung - nämlich von seinen Töchtern - wurde Josef B. am 14. August auf einem Campingplatz beim Stausee Ottenstein im Waldviertel festgenommen. Der 67-Jährige, der sich mit einer weißen Perücke getarnt hatte, leistete beim Zugriff durch Kräfte des Einsatzkommandos Cobra keinen Widerstand.

B.: "Ich bereue nichts" ... "Jetzt schlafe ich viel besser"
"Bereuen Sie die Tat?", wollte der beisitzende Richter Manfred Hohenecker dann vom Hauptangeklagten wissen. "Nein, ich bereue nichts", erklärte Josef B. und führte die Verleumdungen an, denen er seitens seiner Schwester ausgesetzt gewesen sei. Deshalb habe er nicht mehr schlafen können: "Jetzt schlafe ich viel besser." B. zeigte sich in der ausführlichen Befragung, die Richterin Karin Santa mit der Lebensgeschichte des gelernten Maurers begann, sehr mitteilsam. 1974 heiratete er, die Ehe, aus der drei Kinder hervorgingen, wurde nach zehn Jahren geschieden. Den Kontakt zu den Töchtern, auch zu einer weiteren Tochter seiner Exfrau, hielt B. weiterhin aufrecht. Dass es diesen auch während seiner Flucht gab bzw. er in dieser Zeit Geld bekommen hätte, bestritt er allerdings. Bei seiner Festnahme hatte B. laut Hohenecker mehr als 6.000 Euro bei sich.

Aufgrund einer Augenkrankheit verlor Josef B. seine Arbeit, später verkaufte er sein Haus in Strasshof, teilte das Geld nach eigenen Angaben auf seine Kinder auf und lebte zur Untermiete in Gänserndorf, ehe er zu Jahresbeginn 2007 in die Wohnung seiner Schwester in Wien zog. Für die ersten beiden Monate habe er ihr 500 Euro gezahlt, dann hätte sie immer mehr Geld verlangt und Räumungsklage eingereicht. Bei der Vergleichsverhandlung im Herbst 2007 habe er den Entschluss gefasst, sie zu töten.

"Ich hab's erschossen, weil's keine eigene Meinung haben"
B. berichtete von Streitgesprächen und Beschimpfungen, er sei ein Kinderschänder. "Warum hat sie das so aufgebracht? Die Verwandten hätten sie ja auch als Autoschieber bezeichnen können", fragte Manfred Hohenecker, beisitzender Richter, den Erstangeklagten. "Ich hab eine Allergie gegen das Wort alleine", meinte der 67-Jährige. Seine Schwester - insgesamt hatte B. sechs Geschwister, zwei davon Halbgeschwister in der Slowakei - hätte "jeden schlecht gemacht". Die drei anderen Angehörigen mussten sterben, da sie gewissermaßen im "Windschatten" der Schwester nicht Position für ihn bezogen hätten: "Ich hab's erschossen, weil's auch keine eigene Meinung gehabt haben", erklärte der Angeklagte.

Die Tat hätte dem 67-Jährigen Genugtuung verschafft, wie er selbst angab. Auch seien Hassgefühle dabei gewesen. Er sehe die Schüsse gerechtfertigt, nicht zuletzt aufgrund der Verleumdungen. Hohencker wies Josef B. noch darauf hin, dass es gegen diese Verleumdungen auch andere Wege gegeben hätte. Er sei ja am zuständigen Bezirksgericht in Wien gewesen, nur habe man ihm dort nicht geholfen, entgegnete der 67-Jährige.

Seine Töchter hätten seinen Aufenthaltsort den Behörden gemeldet, sagte Josef B. bei der Einvernahme weiter. "Weil sie mich lieber im Gefängnis als tot sehen wollten", so der Erstangeklagte. Er habe bei seiner sechs Wochen dauernden Flucht zu seinen drei Töchtern Kontakt gehalten, sagte der Angeklagte. Eine von ihnen habe einen Brief vom ihm, der an den Zweitbeschuldigten adressiert war, in dessen Postkasten deponiert. "Warum haben Sie die Töchter da mit hineingezogen?", wollte Verteidiger Christian Werner wissen. "Ich hab sonst niemanden gehabt", meinte der 67-Jährige.

45-Jähriger plädiert auf "nicht schuldig"
Der 45-jährige Zweitangeklagten, dem eine sogenannte psychologische Beitragstäterschaft zur Last gelegt wird, plädierte indes auf "nicht schuldig". Josef B. soll den Angehörigen im Juni 2008 "unter vier Augen" gefragt haben: "Was ist dir schöner Wohnen wert?" Er "erfasste sofort, worum es ging", sagte Staatsanwältin Sebek in Richtung des mutmaßlichen Komplizen. Für die Tötung der Schwiegereltern hätte der 45-Jährige Josef B. den Wert der Wohnung in Wien-Döbling ausbezahlen sollen. Der 45-Jährige habe dann auch noch angemerkt, es solle wie Selbstmord aussehen. "Das wird nicht möglich sein", da zwei weitere Personen auch "mitgehen", habe Josef B. entgegnet.

Der Verwandte soll Josef B. regelrecht beraten haben. Ursprünglich war laut Anklageschrift als Tattag der 29. Juni, der Tag des Finales der Fußball-EM in Wien, avisiert. Der Zweitangeklagte habe aber gemeint, dies sei "nicht günstig", da sein Sohn am Montag darauf ein Praktikum beginne. Der 67-Jährige habe die tödlichen Schüsse in der Folge um zwei Tage verschoben. Josef B. habe sich durch das Versprechen des 45-Jährigen, ihm den Wert der Wohnung in Wien zu erstatten, in seinen Mordplänen bestärkt gefühlt, erläuterte die Staatsanwältin. Nachdem sich die beiden Männe dass Josef B. dem 45-Jährigen nach der Tat via SMS vom "Vollzug" berichtet, und ein Monat später ein Treffen zur Geldübergabe stattfinde.

Zweitangeklagter schaute während Mordes Kinderpornos
Der als Beitragstäter Angeklagte wurde am Nachmittag vor Gericht befragt. Er hatte während des Mordes an seinen Schwiegereltern in seinem Haus vermutlich Kinderpornos angeschaut, musste er auf Richterfrage einräumen. Seine Darstellung, dass eine Einigung mit den Schwiegereltern bezüglich des Hauses und Grundstücks bevorstehe, zweifelte das Gericht mit Hinweis auf die gerichtlichen Auseinandersetzungen - Besitzstörungsklage seiner Frau gegen ihre Eltern, Räumungsklage von deren Seite - an. Er habe von den Plänen des Erstangeklagten nichts gewusst, beteuerte der 45-Jährige.

Als er während der Flucht von Josef B. zwei Briefe von diesem erhielt, habe er diese sofort zur Polizei gebracht. Die Richterin führte ins Treffen, dass in den Schreiben präzise Formulierungen und Forderungen enthalten waren: "Was dachten Sie sich dabei, warum er das geschrieben hat?". Er wisse es nicht, so der 45-Jährige. "Entweder der Schreiber ist ein Irrer oder die Geschichte stimmt", so die Richterin zum Zweitbeschuldigten. Generell wisse er nicht, warum ihn der 67-Jährige während seiner Flucht kontaktiert hatte, auch via SMS. Auch mit den dem 45-Jährigen vorgehaltenen Codes konnte der Zweitbeschuldigte bei seiner Befragung nichts anfangen.

Wesentlich bei der Einvernahme des 45-Jährigen war eine Handynummer, die der Zweitbeschuldigte dem Angeklagten vor der Bluttat bekanntgegeben hatte. Laut Anklage sei diese Nummer vereinbart worden, um während der Flucht Kontakt zu halten. Der Zweitbeschuldigte wies dies zurück. Seiner Aussage zu Folge habe er das dazugehörige Handy seinem Sohn geschenkt, der es aber nicht wollte. Die SIM-Karte habe der 45-Jährige nicht aktiviert, aber behalten, um die Nummer - aber erst nach mehreren Monaten - für private Zwecke zu nutzen. "Warum geben Sie ihm (Josef B., Anm.) die Nummer, wenn Sie wissen, dass Sie das Handy nicht benützen werden", entgegnete Richterin Santa.

Josef B.: "Für was hätt' ich das sonst durchgezogen?"
Aber auch Josef B. belastete in seiner Aussage den Zweitangeklagten erneut schwer. Er habe fest daran geglaubt, von ihm das versprochene Geld zu erhalten. "Für was hätt' ich das sonst durchgezogen?", so Josef B., der damit seine Flucht meinte. Dabei war er nach eigenen Angaben mit sechs Mobiltelefonen und fünf Handywertkarten ausgestattet. Zu dem Treffen zwischen Josef B. und dem 45-Jährigen sei es aber nicht gekommen. Der Zweitbeschuldigte bezeichnete die belastenden Aussagen des 67-Jährigen als "gut ausgedacht". Der beisitzende Richter merkte an, dass der 45-Jährige nach der Bluttat mit dem Selbstmord von Josef B. gerechnet habe. Deshalb habe er das Handy auch nicht aktiviert, er habe Josef B. hineingelegt.

Sein Mandant sei unschuldig, betonte der Verteidiger des 45-Jährige, Michael Alber (gemeinsam mit Christian Werner). Für alle Vorwürfe gebe es logische Erklärungen. Der 45-Jährige sei seit 26 Jahren glücklich verheiratet und führe ein intaktes Familienleben, seine Kinder hatten ein inniges Verhältnis zu den Großeltern und wurden von diesen testamentarisch als Haupterben eingesetzt.

Gutachter bescheinigt B. Zurechnungsfähigkeit
Nach der Einvernahme des Hauptangeklagten waren am Nachmittag des ersten Prozesstages die Gutachter am Wort. Laut Obduktion erlitt die Schwester von Josef B. einen tödlichen Lungendurchschuss. Die Schussabgabe erfolgte aus wenigen Zentimetern Entfernung. Den Schwager trafen drei Schüsse aus etwas größerer Entfernung, ein Projektil durchtrennte die Halsschlagader. Den nach zwei Schüssen bereits auf dem Boden liegenden, sterbenden Bruder von Josef B. traf noch ein dritter Schuss, und zwar in die Schläfe. Die 59-jährige Schwägerin verblutete nach zwei angesetzten Schüssen. Die Aussagen des Angeklagten decken sich mit dem Ergebnis der gerichtsmedizinischen Untersuchungen. Das Gutachten wurde von Christian Reiter und Nikolaus Klupp erstellte.

Laut Gerichtspsychiater Werner Brosch ist Josef B. zurechnungsfähig, es liegen keine klassischen psychiatrischen Störungen vor. Der 67-Jährigen weise gewisse starre, selbstbezogene Persönlichkeitszüge und eine eingeengte Emotionalität auf, aber nicht im Ausmaß einer Störung. Die Tat habe er schon lange geplant und konsequent ausgeführt, nichts spreche für einen schweren seelischen Ausnahmezustand. Zu den Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher erklärte Brosch, die  psychischen Auffälligkeiten des Untersuchten seien nicht dem Rechtsbegriff höhergradiger Abnormität zuzurechnen. Sein dargelegtes Wertegefühl bedeute eine ungünstige Kriminalprognose. B. habe ein "Alles-oder-Nichts-Prinzip": Seine Kinder waren in seinem Kreis, für sie täte er alles. Wen er außerhalb dieses Kreises hasste, den wollte er vernichten.

Staatsanwältin fordert Höchststrafe
Staatsanwältin Elisabeth Sebek sah die Anklage durch die Verhandlung untermauert. Sie sprach von "eiskaltem Mord", bei Josef B. habe sich jahrelanger Hass aufgestaut und entladen. Er habe keinen Funken Reue gezeigt, forderte Sebek die Höchststrafe. Der Zweitbeschuldigte werde durch die Aussagen des Hauptangeklagten belastet. B. habe sich nach der Tat nicht selbst getötet, weil er auf das ihm vom 45-Jährigen versprochene Geld wartete, das er seinen Töchtern weitergeben wollte. Er schickte nach der Tat unzählige SMS an den Mann seiner Nichte. Dass dieser die Sim-Card gar nicht aktiviert hatte, gehörte zu dessen Plan.  Der 45-Jährige wäre "fein heraus" gewesen als Erbe seiner Schwiegereltern, forderte Sebek eine schuldangemessene Bestrafung (zehn bis 20 Jahre oder lebenslang).

Verteidiger: "Erfindet man so etwas?"
Rudolf Mayer, Verteidiger von Josef B., erinnerte an den Dialog zwischen den beiden Angeklagten: "Lass' es ausschauen wie Selbstmord", sagte der 45-Jährige, der "Denker", so Mayer. "Das geht nicht, weil der Franz geht mit", antwortete B., der "Macher". "Ich frage Sie, erfindet jemand so was?", wollte der Anwalt den Geschworenen deutlich machen, dass sein Mandant wahrheitsgetreue Angaben gemacht habe. B. sei an sich ein anständiger Mensch gewesen, der seine Kinder großzog - mit wenig Geld, weil er aufgrund seiner Blindheit auf einem Auge seine Arbeit verlor. Aufgestaute Gefühle nach der Verleumdung, er sei ein Kinderschänder, hätten zu der Tat geführt. Warum aber gleich vier Tote? "Weil die Hemmschwelle dann weg war", so Mayer. Aber B. habe durch sein Geständnis zur Wahrheitsfindung beigetragen, deshalb sprach sich Mayer für eine zeitlich begrenzte Strafe aus.

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