"Genießt Vertrauen"

Staatsanwalt im Kartnig-Prozess wird nicht ‘gefeuert’

Steiermark
22.09.2011 15:43
Es war letztlich doch nur ein Säbelrasseln zwischen Hannes Kartnigs Verteidiger Richard Soyer (im Bild mit Kartnig) und Staatsanwalt Johannes Winklhofer: Die Süffisanz des Anklägers hatte zu einem Befangenheits-Antrag des Anwalts geführt. Doch die Taktik der Verteidigung ging nicht auf. Winklhofer bleibt Staatsanwalt im Kartnig-Prozess.

"Er genießt nach wie vor das uneingeschränkte Vertrauen des Behördenleiters", betonte Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz gegenüber der "Krone". Es gebe keinen Anhaltspunkt, dass sich der Ankläger von etwas anderem als Sachlichkeit leiten lasse.

Fortsetzung am 24. Oktober
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist bindend, ein Einspruch ist dagegen nicht möglich. Die Verhandlung geht daher nun planmäßig am 24. Oktober weiter. Es stehen weitere Zeugenbefragungen an, auch Finanzgutachter Fritz Kleiner wird erneut zu Wort kommen.

Kartnig steht mit sieben Mitbeschuldigten aus dem Umfeld des Fußball-Bundesligisten Sturm Graz vor Gericht. Ihm werden schwerer Betrug, betrügerische Krida, grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen.

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