"Planwirtschaft oder freie Marktwirtschaft? Das ist hier die Frage" - mit diesen Worten wettert Lugner bereits seit einiger Zeit gegen die Ungleichbehandlung in puncto Öffnungszeiten. Während Tankstellenshops oder Supermarktfilialen an Bahnhöfen, im Wiener AKH und am Flughafen auch an Sonn- und Feiertagen aufsperren dürften, sei dies in allen anderen Einkaufszentren nicht gestattet.
Lugners Klage war auch ein Angriff gegen Wiens Bürgermeister Michael Häupl - dieser entscheidet nämlich derzeit darüber, ob Geschäfte sonntags aufsperren dürfen oder nicht.
In Tirol gibt es 170 und in Kärnten 90 Gemeinden, die im Sommer von Mai bis September und im Winter von Weihnachten bis Ostern aufsperren dürfen, in der Bundeshauptstadt hingegen ist dies nicht gestattet. Lediglich bei der Europameisterschaft 2008 durfte Lugner sein Einkaufszentrum ausnahmsweise öffnen.
Die aktuelle Situation stelle einen klaren Gesetzesbruch dar, wollte Lugner gemeinsam mit anderen Unternehmern beweisen - und zog bis vor den Verfassungsgerichtshof. Lugner und seine Kollegen erachten ihr Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung durch das Sonntagsöffnungsverbot als massiv beeinträchtigt - besonders vor "kulturellen Anlässen", wenn eine starke Nachfrage zu erwarten sei.
Die "Wochenendruhe" reiche als Rechtfertigung für diesen Grundrechtseingriff nicht mehr aus, so das Argument der Kläger - das sich nun als nicht ausreichend erwiesen hat: VfGH- Präsident Gerhart Holzinger erklärte am Mittwoch, das Verbot der Ladenöffnung am Sonntag sei nach wie vor mit dem öffentlichen Interesse auf Wahrung und Erhalt der Wochenendruhe zu rechtfertigen. Dem VfGH sei allerdings bewusst, dass die Entscheidung für bestimmte Geschäfte, etwa am Bahnhof, eine "gewisse Härte" darstelle.
Ein kleiner Lichtblick bleibt Lugner aber noch: Der VfGH verwies auf den "gesellschaftlichen Wandel", der sich derzeit vollziehe - ob im Zuge dessen künftig auch die Sonntagsöffnung möglich sei, "ist nie auszuschließen", meinte Präsident Holzinger. Wann es so weit sein könnte, konnte er jedoch nicht abschätzen.
Lugner selbst ist - wenig überraschend - unzufrieden mit dem Urteil. Er sieht die Gleichbehandlung durch die Verfassung nicht gegeben: "Es kann nicht sein, dass die am Bahnhof und bei Tankstellen schon offen halten dürfen, aber wir nicht", so der Baumeister. "Bin ich ein Bürger zweiter Klasse, weil ich meine Lugner City nicht am Bahnhof habe?"
Er müsse das Urteil zur Kenntnis nehmen, werde sich aber mit seinen Anwälten unterhalten und eine weitere Vorgehensweise prüfen lassen. Positives Echo hingegen kommt - ebenso wenig überraschend - von der Gewerkschaft der Privatangestellten, den Christgewerkschaftern und der Wirtschaftskammer; sie hatten sich bereits zuvor für den Weiterbestand des Verbotes eingesetzt.