Ein Sprecher von Justizministerin Beatrix Karl bestätigte am Donnerstag den neuen Entwurf, in dem Po-Grapschen nicht mehr als Delikt enthalten ist. Damit setzte sich Karls ÖVP gegen die SPÖ - allen voran Heinisch-Hosek - durch, die auf eine Verankerung dieser Art von sexueller Belästigung gedrängt hatte.
"Das war nicht zu machen, auch wenn es aus Sicht der Frauen wünschenswert gewesen wäre", sagte eine Sprecherin Heinisch-Hoseks. Es handle sich um eine "umfassende Novelle mit wesentlichen Punkten. Diese als Ganzes zu gefährden, war für uns keine Option".
Höhere Strafen bei Sex-Delikten
Die Änderungen des Strafgesetzbuchs sehen unter anderem höhere Strafrahmen bei Sexualdelikten vor. Außerdem werden die Altersgrenze bei besonders schwerem sexuellem Missbrauch ausgedehnt und der Tatbestand des "Groomings" (Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen über das Internet) verschärft. Weiters werden EU-Richtlinien zu Kindesmissbrauch bzw. -pornografie sowie zu Menschenhandel umgesetzt.
Einzige Änderung gegenüber dem Begutachtungsentwurf ist laut Justizministerium die Erhöhung des Strafrahmens bei Zuhälterei von einem auf zwei Jahre. Das schreibt sich Heinisch-Hosek auf die Fahnen: Man habe diesen Punkt in der Begutachtung hervorgehoben und letztlich durchgesetzt.
Abgeblitzt ist sie dagegen mit dem Begehr, sexuelle Belästigung als strafrechtliches Delikt festzuschreiben. Regierungskollegin Karl hatte sich vehement dagegen gewehrt und wiederholt darauf hingewiesen, dass es ausreichend Handhabe im Verwaltungsstrafrecht und im Zivilrecht gebe. In dieser Einschätzung sieht sie sich von Experten bestätigt.
Auch ÖVP-Politiker gegen Karl
Allerdings vertraten auch in der eigenen Partei nicht alle Karls Meinung. So hatte sich ÖVP-Frauenchefin Dorothea Schittenhelm für eine strafrechtliche Verankerung ausgesprochen. Auch vom niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll war der Ruf nach "entsprechenden Schritten" gekommen.
Der Ministerrat soll die Regierungsvorlage am kommenden Dienstag beschließen, eine Behandlung im Justizausschuss ist für den 29. Mai geplant. In Kraft treten sollen die neuen Regeln mit 1. Juli, so der Fahrplan des Justizministeriums.
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