Urteil in Eisenstadt

Sex mit Schülerin: Vier Monate bedingt für AHS-Professor

Österreich
24.01.2012 13:47
Weil er mit einer ehemaligen Schülerin geschlafen hat, als das Mädchen 17 Jahre alt und damit noch minderjährig war, ist ein suspendierter Gymnasialprofessor am Dienstag in Eisenstadt zu vier Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der mittlerweile 61-jährige Lehrer hatte die Schülerin in Geografie unterrichtet und ihr Latein-Nachhilfe gegeben. Er soll laut Anklage im Zeitraum spätestens ab September oder Oktober 2008 bis zum Maturatermin im Juni 2009 mit dem damals noch 17-jährigen Mädchen mehrfach "den Beischlaf vollzogen" haben.

Der Beschuldigte hatte am ersten Prozesstag am 10. Jänner die Vorwürfe bestritten und erklärt, dass er bis zur Volljährigkeit des Mädchens gewartet habe, ehe es zu einer Beziehung gekommen sei. "Ja, das war so, nach dem 18. Geburtstag war sie meine Freundin", gab er damals vor Einzelrichter Wolfgang Rauter zu Protokoll.

Die Schülerin hatte allerdings vor der Disziplinarkommission des Landesschulrats ausgesagt, dass es zwischen ihr und dem Professor im Lauf des Schuljahres 2008 zu sexuellem Kontakt gekommen sei. Bei ihrer Befragung unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestätigte sie ihre Angaben am Dienstag.

Mutter hatte zu Silvester 2008 "erste Vermutungen"
Die Mutter des Mädchens schilderte vor Gericht, sie habe zu Silvester 2008 "erste Vermutungen" gehabt, "dass etwas nicht so ist, wie es sein soll". Damals habe das Handy ihrer Tochter geläutet, "und sein Foto war auf ihrem Display". Ihre Tochter hätte sich "total verändert", sie sei nicht mehr sie selbst gewesen. Der Lehrer habe auch mit dem Mädchen einen gemeinsamen Handyvertrag gehabt und diesen ohne ihre Zustimmung verlängert.

Verteidiger: "Aussage gegen Aussage"
Gegen den Mann hatte bereits früher eine andere Schülerin ähnliche Vorwürfe erhoben. "Die ersten Anpatzereien begannen 2009", sagte sein Verteidiger. Doch die Vorwürfe hätten sich als haltlos erweisen, das Verfahren sei eingestellt worden.

Der Jurist hielt der Schülerin und ihrer Mutter vor, dass sie von ihrer ersten Befragung bis zum Prozess ihre Aussagen geändert hätten: "Vom Beweisergebnis her steht Aussage gegen Aussage." Das Beweisverfahren habe nicht ergeben, dass mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit ein Schuldspruch zu fällen sei, lautete sein Fazit. Ein "Missbrauch" sei nicht zu erkennen: Das Mädchen habe von seinem Mandanten profitiert und sich "von einer Vierer- bis Fünfer- zu einer Sehr-gut-Kandidatin" entwickelt.

Richter: "Kein Funken eines Zweifels"
Der Richter hegte jedoch "nicht den Funken eines Zweifels" daran, dass die von den Zeugen geschilderten Umstände der Wahrheit entsprechen. Der Professor erbat nach dem Schuldspruch drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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