Zwei Frauen bedrängt

Sexuelle Nötigung: Mozarteum-Rektor verurteilt

Österreich
13.05.2016 17:46

Der Rektor des Salzburger Mozarteums ist am Freitag vom Amtsgericht München wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Der 61-Jährige soll eine Geldauflage von 25.000 Euro zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in seiner Amtszeit als Leiter der Musikhochschule München 2009 bzw. 2012 zwei Frauen massiv bedrängt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht stützte seinen Schuldspruch insbesondere auf die Aussagen der beiden Frauen. Ein Übergriff soll Ende April 2009 bei einem Gesprächstermin in seinem Büro stattgefunden haben, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtete. Per SMS orderte der Angeklagte Siegfried M. eine Professorin zu sich zum Gespräch. Dabei soll er sie umklammert und ihr unter anderem einen Zungenkuss gegeben haben. Ein zweiter Vorfall ereignete sich laut Anklage im Juli 2012. Während einer Probe mit einer Konzertgitarristin soll er der Frau an die Brust und in den Schambereich gefasst haben.

Verteidigung vermutete Intrige
In einer Stellungnahme gegenüber seinen Mitarbeitern am Mozarteum vor dem Prozess hatte der Beschuldigte die Vorwürfe vehement bestritten. Aus seiner Sicht handelte es sich "um völlig unverfängliche Begegnungen mit zwei Kolleginnen". Die Verteidigung vermutete eine Intrige hinter den Vorwürfen und plädierte auf Freispruch.

Für ihn stehe seine gesamte Existenz auf dem Spiel, sagte der Professor zum Abschluss der Beweisaufnahme. Er sei "in jeder Hinsicht ein gewaltfreier Mensch". Der verheiratete Vater von zwei Kindern ist seit 2014 Rektor des Mozarteums.

Auf eigenen Wunsch beurlaubt
Der Universitätsrat des Mozarteums hielt sich nach der Urteilsverkündung vorerst bedeckt. Man werde "so rasch als möglich zusammentreten, um zu beraten". Der Verurteilte ist derzeit auf eigenen Wunsch beurlaubt, die Geschäfte der Salzburger Kunstuniversität werden von der Vizerektorin für Ressourcen, Brigitte Hütter, geführt.

Laut Universitätsgesetz kann der Unirat den Rektor unter anderem im Fall einer (rechtskräftigen) strafrechtlichen Verurteilung abberufen. Dazu ist entweder eine Zweidrittelmehrheit im Rat oder (auf Antrag des Uni-Senats) eine einfache Mehrheit in Senat und Uni-Rat erforderlich.

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