Teilbedingte Haft

Sex-Übergriffe auf Mädchen in Internat: Urteil

Österreich
22.03.2016 12:48

Wegen geschlechtlicher Nötigung und sexueller Belästigung ist ein 22-jähriger Halleiner am Dienstag in Salzburg zu 15 Monaten teilbedingter Haft - vier Monate davon unbedingt - verurteilt worden. Der Bursch war vermummt in die Zimmer von Mädchen eines Internats eingedrungen und berührte sechs von ihnen unsittlich. Weiters soll er sich vor zwei Frauen selbst befriedigt haben. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Laut Staatsanwältin Barbara Fischer kam es am 30. November 2015 gleich zu drei sexuellen Übergriffen im Kolpinghaus in der Stadt Salzburg. Der Bursch, der in der Nachbarschaft wohnte, klopfte in den Nachtstunden an die Zimmertüren des Internates. Wer aufwachte und öffnete, wurde bedrängt. Sein erstes Opfer drückte er auf den Boden, nachdem er die Zimmertüre versperrt hatte. "Er versuchte, dem Mädchen die Kleider herunterzureißen, um die Geschlechtsteile zu betasten", schilderte Fischer. Der 17-Jährigen gelang es schließlich, den Angreifer aus dem Zimmer zu schieben.

Das nächste Opfer war erneut eine 17-Jährige. Der Täter öffnete den Reißverschluss seiner Hose und belästigte sie sexuell. Sie flüchtete aus dem Zimmer, doch der Bursch lief ihr nach. Es gelang ihm, dem Mädchen das T-Shirt vom Oberkörper zu reißen. Die junge Frau konnte sich aber letztlich in einem Zimmer einsperren. Das dritte Opfer musste Ähnliches über sich ergehen lassen. Der junge Mann berührte es an der Brust und im Genitalbereich. Schließlich suchte er das Weite. Keines der Mädchen wurde bei den Übergriffen verletzt.

Verdächtiger leidet an "Störung der Sexualpräferenz"
Bereits einen Tag darauf wurde der Verdächtige nach Hinweisen von Zeugen ausgeforscht. Er zeigte sich vor der Polizei geständig und rechtfertigte sich damit, dass er alkoholisiert gewesen sei. Im Laufe der Ermittlungen wurden dem Halleiner noch drei weitere Übergriffe angelastet: Er soll im März 2014 und Oktober 2015 eine Frau sexuell belästigt und sich vor zwei anderen Frauen selbst befriedigt haben.

Die Staatsanwältin zitierte aus einem Gutachten, wonach der bisher unbescholtene Angeklagte an einer "Störung der Sexualpräferenz" leidet. Den Schock, mit dem die Frauen auf sein exhibitionistisches Verhalten reagierten, empfinde er als sexuell stimulierend, erläuterte Fischer. In der Befragung durch Richter Christian Ureutz zeigte sich der Bursch am Dienstag äußerst wortkarg. Er gestehe die Taten, erklärte er zu Beginn des Prozesses, danach verstummte er. Schließlich wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen.

Verteidiger: "Er ist alles andere als aggressiv"
Zuvor hatte Verteidiger Karl Wampl noch erklärt, der Bursch lege ein vollständiges und reumütiges Geständnis ab. "Er ist alles andere als aggressiv, er ist sehr zurückhaltend. Heute ist er völlig von der Rolle, er bringt nichts mehr heraus."

Neben der teilbedingten Freiheitsstrafe ordnete der Richter für den 22-Jährigen - er war laut einem Gutachten zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig - auch eine Bewährungshilfe und eine Psychotherapie an.

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