Vorstrafen en masse

Security-Firma beschäftigte Räuber: Urteil

Österreich
05.12.2014 15:30
Im Wiener Straflandesgericht ist am Freitag gegen ein Wiener Sicherheitsunternehmen eine unbedingte Geldbuße von 3.500 Euro verhängt worden - das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Firma hatte einen 20-jährigen, mehrfach vorbestraften und verurteilten Räuber als Wachorgan in der Lugner City eingesetzt, ohne sich zuvor über die Vergangenheit des jungen Mannes informiert zu haben. Dieser folterte überdies nur knapp 6 Monate nach seiner Einstellung bei der Tiefgarage des Einkaufszentrums in Security-Uniform einen erst 16-Jährigen, wofür der 20-Jährige bereits verurteilt wurde.

Der junge Mann wurde ab Jänner 2012 als Wachorgan in der Lugner City eingesetzt. Dass es sich bei dem 20-Jährigen allerdings um einen wegen schweren Raubes vorbestraften Mann handelte, war der Sicherheitsfirma entgangen. Sie hatte es schlicht und einfach verabsäumt, ein Leumundszeugnis einzuholen, ehe sie ihn einstellte.

"Hätte niemals in der Lugner City als Security arbeiten dürfen"
Am 7. Juli 2012 kam es dann zum brutalen Übergriff auf den damals 16-Jährigen: Gemeinsam mit einem Komplizen brachte der 20-Jährige in Security-Montur den Burschen in ein fensterloses Kammerl bei der Garage des Einkaufszentrums und bedrohte ihn mit einem Elektroschocker, einem Schlagstock und auch einem Messer, um ihm 150 Euro abzupressen. Die beiden Männer sind deswegen bereits rechtskräftig zu mehrjährigen unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt worden. Der Security-Mitarbeiter fasste zwei Jahre aus. Insgesamt muss er allerdings 47 Monate absitzen, da zusätzlich eine offene bedingte Freiheitsstrafe widerrufen wurde.

"Er hätte niemals in der Lugner City als Security arbeiten dürfen. Dieses Unterlassen hat diese Tat massiv erleichtert", warf der Verteidiger des Opfers den beiden Geschäftsführern des Unternehmens vor.

Firma überprüfte angehende Mitarbeiter grundsätzlich nicht
Wie sich während des Verfahrens herausstellte, dürfte es die Sicherheitsfirma grundsätzlich für nicht nötig befunden haben, den Leumund angehender Mitarbeiter zu überprüfen. Allein zum Zeitpunkt der Erpressung des 16-Jährigen waren sechs fixe Security-Mitarbeiter für die Lugner City abgestellt. Von keinem einzigen war eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eingeholt worden. Die Hälfte von ihnen war bereits vorbestraft. Die Richterin zeigte sich geschockt. "Es kann ja nicht sein, dass in der Lugner City lauter Vorbestrafte rumrennen. Ein massiv Vorbestrafter muss mich bewachen! Na danke. Sie machen den Bock zum Gärtner", warf sie den Geschäftsführern an den Kopf.

Bei der Urteilsbegründung stellte die Richterin fest, dass die Firma bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter "massiv fahrlässig" vorgegangen sei und damit ein Verbrechen "massiv begünstigt" habe. Die zwei Geschäftsführer akzeptierten die über sie verhängte Buße, die sich am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bemaß. Dem letzten Jahresabschluss zufolge lag der bei rund 15.000 Euro. Zudem erklärten sie sich bereit, dem Jugendlichen 2.500 Euro an Wiedergutmachung zu leisten, der sich dem Verfahren als Privatbeteiligter angeschlossen hatte.

Ex-Security ist wieder Freigänger
Der Staatsanwalt gab zu dem Urteil keine Erklärung ab. Er hatte in seinem Schlussplädoyer vom Gericht verlangt, dieses möge "ein Zeichen setzen, dass mehr Sauberkeit in diese Branche kommt." Ursprünglich hatte es die Anklagebehörde allerdings abgelehnt, nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz gegen die Firma vorzugehen. Das Verfahren war zunächst eingestellt worden. Rechtsanwalt Graupner ließ aber nicht locker, brachte einen Fortführungsantrag ein und bekam diesen bewilligt. Der Staatsanwaltschaft wurde aufgetragen, das Verfahren fortzusetzen.

Der Ex-Security, der den 16-Jährigen malträtiert hatte, ist übrigens wieder Freigänger. Er sei als Hausarbeiter im Justizministerium beschäftigt, verriet er am Ende seiner Einvernahme dem Senat.

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