Schülerin mit K.- o.- Tropfen betäubt und dann vergewaltigt

19.06.2012, 18:48
Schülerin mit K.-o.-Tropfen betäubt und dann vergewaltigt (Bild: Christof Birbaumer)
Foto: Christof Birbaumer
Der Ex- Betreiber eines Lokals in der Stadt Salzburg ist am Dienstag am Landesgericht wegen Vergewaltigung einer 19- jährigen Schülerin zu einer teilbedingten Haftstrafe von 21 Monaten, davon sieben Monate unbedingt, verurteilt worden. Der Schöffensenat ging davon aus, dass der 43- Jährige vor der Tat heimlich K.- o.- Tropfen in ein Getränk der Salzburgerin gemischt hatte. Das Mädchen konnte sich an den Vorfall nicht erinnern, der Angeklagte beteuerte sein Unschuld. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte, der mittlerweile in einem Lokal als Angestellter arbeitet, hatte am ersten Prozesstag am 8. Mai ausgesagt, dass der Geschlechtsverkehr in dem Beisl am Morgen des 23. Dezember 2010 im Einvernehmen mit der 19- Jährigen geschehen sei. Er habe dem Mädchen davor kein betäubendes Mittel in ein Getränk gemischt, betonte der 43- Jährige.

Alkohol alleine konnte Zustand nicht herbeiführen

Das Gutachten der Gerichtsmedizin Salzburg hatte den Angeklagten aber belastet. Der von dem Mädchen konsumierte Alkohol (fünf einfache Whisky mit Red Bull und zwei Nuss- Schnäpse, Anm.) habe nicht zu dem nahezu bewusstlosen Zustand führen können, hieß es.

Zu Mittag war die Schülerin am Tattag jedenfalls ins Spital gebracht worden. Dort stellte man bei einem Blut- und Urintest den Wirkstoff Lorazepam fest, der in K.- o.- Tropfen vorkommt. Dem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge muss die Substanz in den frühen Morgenstunden verabreicht worden sein.

Lorazepam in Getränk aufgelöst

Der Schöffensenat nahm nun als gegeben an, dass der Ex- Wirt eine Tablette, die Lorazepam enthalten hatte, in einem Getränk aufgelöst hatte. Zwischen 7 und 8 Uhr früh, als alle Gäste gegangen waren, soll es zu der Vergewaltigung gekommen sein. Der Angeklagte meinte, der Sex sei von dem Mädchen ausgegangen, er habe niemals sexuelle Gewalt gegen Frauen angewandt. Die Mutter des Opfers sagte aus, dass ihre Tochter gegen Mittag wirres Zeug geredet habe. In so einem Zustand habe sie ihr Kind nie gesehen.

Laut Staatsanwältin Feichtinger war in dieser Causa zum ersten Mal in Salzburg der Nachweis gelungen, dass ein betäubendes Mittel verwendet worden war, um das Opfer gewaltsam zum Beischlaf zu nötigen. Für Polizei und Staatsanwaltschaft sei der Beweis im Normalfall deshalb so schwierig, weil diese Substanzen nur rund acht Stunden im Blut und etwa zwölf Stunden im Urin nachweisbar sind.

Die Strafe für den 43- Jährigen wurde als Zusatzstrafe zu einer bereits verhängten Strafe von fünf Monaten bedingt ausgesprochen. Der Strafrahmen reichte in diesem Fall von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft.

AG/red
Drucken
Werbung
0
Sie haben einen themenrelevanten Kommentar? Dann schreiben Sie hier Ihr Storyposting! Sie möchten mit anderen Usern Meinungen austauschen oder länger über ein Thema oder eine Story diskutieren? Dafür steht Ihnen jederzeit unser krone.at-Forum, eines der größten Internetforen Österreichs, zur Verfügung. Sowohl im Forum als auch bei Storypostings, bitten wir Sie, unsere AGB und die Netiquette einzuhalten!
Kommentar schreiben
500 Zeichen frei.
Werbung
Werbung
Meistgelesen
Meistkommentiert
Werbung
Angaben gem ECG und MedienGesetz: Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber bzw. Diensteanbieter
Krone Multimedia GmbH & Co KG (FBN 189730s; HG Wien) Internetdienste; Muthgasse 2, 1190 Wien
Krone Multimedia © 2013 krone.at | Impressum