Steuerreform

Schelling: Kalte Progression automatisch kappen

Wirtschaft
26.02.2016 11:43

Das Konzept von Finanzminister Hans Jörg Schelling zur Abschaffung der kalten Progression liegt nun auf dem Tisch. Es sieht eine automatische Anpassung der Einkommensteuer-Tarifstufen vor, wenn die Inflationsentwicklung einen Grenzwert von fünf Prozent überschreitet. Gelten soll dies ab dem Jahr 2017. Die kalte Progression frisst jede Entlastung durch eine Steuerreform innerhalb weniger Jahre auf, weil die Arbeitnehmer durch Lohnerhöhungen in höhere Steuerklassen rutschen und dadurch wieder mehr Lohnsteuer zahlen.

Bei der jüngst in Kraft getretenen Reform dürfte es 2018 oder 2019 soweit sein. Dies will der Finanzminister künftig durch einen Automatismus wettmachen. Wie aus dem der in der SPÖ zuständigen Staatssekretärin Sonja Steßl übermittelten Papier hervorgeht, wünscht sich Schelling eine Anpassung der Tarifstufen (auf ganze 10, 50 oder 100 aufgerundet) anhand eines Preisindex, berechnet und veröffentlicht von der Statistik Austria.

Um einen Tarif für ein bestimmtes Kalenderjahr festzulegen, soll auf die Preisentwicklung vom 1. Juli zum 30. Juni abgestellt werden. Für 2017 wäre also der Zeitraum 1. 7. 2015 bis 30. 6. 2016 relevant. Im September 2016 könnten damit die Tarifstufen für das kommende Jahr per Verordnung verlautbart werden. Eine Anpassung der Stufen gibt es aber erst, wenn der Fünf-Prozent-Grenzwert tatsächlich überschritten ist. Wenn also beispielsweise am 1. 7. 2018 die Inflation seit 1. 7. 2015 bei 5,7 Prozent liegt, dann würden die Tarifstufen erstmals 2019 erhöht, und zwar genau um diese 5,7 Prozent.

SPÖ will Handlungsspielraum für die Politik
Kosten soll all das rund 400 Millionen Euro pro Jahr. Eine Gegenfinanzierung ist aus Sicht des Finanzministeriums nicht nötig, weil das Geld ohnehin wieder in den Konsum fließe und erhöhte Steuereinnahmen auslöse, wie es am Freitag hieß. In der SPÖ hatte man dazu zuletzt betont, dass man zwar die kalte Progression abschaffen bzw. deren Effekte "abmildern" wolle, die Politik aber "Spielraum und Handlungsfähigkeit" behalten müsse.

Im ÖGB/AK-Steuerkonzept heißt es dazu etwa: "Wenn nach dem Inkrafttreten einer Absenkung des Einkommensteuertarifs die Inflation - gemessen durch die Veränderung des jährlichen kumulierten Verbraucherpreisindex - fünf Prozent übersteigt, dann hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Beseitigung der bis dahin entstandenen Auswirkungen der kalten Progression zu beschließen. Diese Maßnahmen müssen spätestens im Folgejahr wirksam werden."

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