Die Salzburger Landeshypothekenbank ist die Hausbank des Landes, auf der alle Konten geführt werden, also auch jene für die sogenannte Durchlaufende Gebarung. Wie bekannt wurde, hatte die Bank das Land stets drauf hingewiesen, dass es seine hochriskanten Geschäfte an den Börsen auch selbst zu verantworten habe.
Sohn in selber Kanzlei
Trotzdem sieht nun ein juristischer Insider mit der Beauftragung des Salzburger Rechtsanwalts "Befangenheit und Unvereinbarkeit" im Zusammenhang mit dem anstehenden Verfahren rund um die Hauptbeschuldigte Beamtin Monika R. Denn Ebners Sohn, Dr. Michael Ebner, ist ebenso Jurist in der Kanzlei und gleichzeitig Aufsichtsratsmitglied der Hypo-Bank.
Beauftragt wurde Alfred Ebner übrigens von Noch-Landesrat David Brenner. In dessen Büro sieht man kein Problem mit der rechtlichen Vertretung: "Dr. Ebner vertritt die Interessen des Landes in vielen Fällen. Nicht er, sondern sein Sohn sitzt im Hypo-Aufsichtsrat. Wir sehen keine Befangenheit", so ein Sprecher. Der Jurist kontert: "Ob er oder seine Kanzlei - es besteht eine klassische Unvereinbarkeit."
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.