Reformen notwendig

Rechnungshof zeigt Regierung 599 Wege zum Sparen

Österreich
01.12.2011 07:38
Die Regierung will im Zuge der Schuldenbremse in den kommenden Jahren mehrere Milliarden Euro einsparen. Wie sie das tun könnte, kann sie nun in einem aktuellen Positionspapier des Rechnungshofes nachlesen. Darin sind nicht weniger als 599 konkrete Vorschläge für eine schlankere und effizientere Verwaltung enthalten.

Das aktuelle Positionspapier des RH ist bereits das dritte seiner Art. Das erste wurde im August 2007 herausgegeben und enthielt 206 Reformvorschläge. Im März 2009 kam eine aktualisierte Auflage heraus. Nun liegt eine um neue Empfehlungen erweiterte dritte Auflage vor. Darin sind 599 konkrete Vorschläge enthalten, 453 davon beziehen sich auf RH-Berichte aus den Jahren 2009 bis 2011. In diesem Zeitraum war die Verwaltungsreform ein Schwerpunkt der Prüftätigkeit.

Die aktualisierten Vorschläge gehen nicht nur in Richtung Einsparungen, sondern sollen laut RH vor allem die Effizienz steigern, die Transparenz erhöhen, die Qualität verbessern und auch die Bürgernähe stärken. Der Rechnungshof hat dabei konkrete Beispiele gebracht, um zu zeigen, "dass Österreich nicht in der Lage ist, effizienten Mitteleinsatz und Schuldenabbau zu betreiben, wenn die Reformen nicht angegangen werden", so RH-Präsident Josef Moser (Bild 2). Denn: "Die Verwaltung geht in die Richtung, sich selbst zu verwalten und nicht zu gestalten."

RH: Ineffizienz bei Polizei, Schulen - und sogar bei Flüssen
Als Beispiel hat der RH die Wiener mit der Münchner Polizei verglichen. Demnach verfügt die Wiener Polizei für einen flächenmäßig halb so großen Zuständigkeitsbereich über fast viermal so viele Polizeiinspektionen, nämlich 96, wie die Deutschen, die nur 25 haben. Dabei seien 61 der Wiener Polizeiinspektionen sanierungs- und erweiterungsbedürftig und bei 77 sei keine Barrierefreiheit gegeben. Gleichzeitig liege die Außendienstpräsenz in München bei 69 und Wien bei nur 41 Prozent. Mosers Rückschluss: "Wir halten eine Struktur aufrecht, die nicht der Sicherheit dient; sondern eine Struktur, die der Struktur dient." Die Polizei sei ein "Musterbeispiel" dafür, dass man Maßnahmen in Richtung mehr Effizienz bei gleichzeitiger Bürgernähe setzen und dabei massive Einsparungen erzielen könnte.

Moser hat aber auch weitere Beispiele für Ineffizienz parat. So sind für die land- und forstwirtschaftlichen Schulen zwei Ministerien zuständig. Das Landwirtschaftsministerium stelle die Lehrer an und ernenne die Direktoren. Das Unterrichtsministerium sei für den Unterricht und Lehrplan verantwortlich, verfüge dabei aber nicht über alle benötigen Informationen.

Ein besonders drastisches Beispiel ist die Forstfachschule in Waidhofen an der Ybbs. Diese Schule ist per Verfassungsbestimmung als Bundeseinrichtung definiert, ist dabei eine nur einjährige Schule und hat im Schuljahr 2009/2010 lediglich 42 Schüler gehabt. Das zeige, dass oft "Machtinteressen" und das Erhalten von Strukturen im Vordergrund stehen und nicht die Vermittlung von Wissen, so Moser.

Und selbst die Natur bleibt von der Bürokratie nicht verschont. So durchläuft selbst die Zuständigkeit und Finanzierung eines einzigen Flusses mehrere Stationen - vom Umwelt- über das Verkehrsministerium bis zur Landesregierung. "Der Fluss zeigt, dass in Österreich keiner der Bürokratie entkommt." Selbst vom "kleinen Flüsslein bis zum Grenzfluss" seien mehrere Ministerien mit dem Wasser befasst. "Damit hat auch der Fluss, das Wasser in Österreich die Chance, die Verwaltung und den Föderalismus im vollen Ausmaß kennenzulernen", so Moser.

"Ohne Reformen verspielen wir die Zukunft"
Die Vorschläge aus früheren RH-Berichten seien bereits auch in die von der Regierung installierte Arbeitsgruppe zur Verwaltungsreform eingeflossen. Was noch fehlt, "ist der konkrete politische Wille, diese Reformen auch umzusetzen", so RH-Präsident Moser. Er forderte daher einmal mehr Handlungen ein. Ohne strukturelle Reformen sei "die finanzielle Nachhaltigkeit nicht gewährleistet", mahnte er. "Wenn wir jetzt keine Reformen machen, verspielen wir die Zukunft und engen den Spielraum unserer Kinder massiv ein."

Die Arbeit in der Arbeitsgruppe zur Verwaltungsreform habe gezeigt, "dass einiges angestoßen werden konnte, aber die großen Problemfelder nicht angegangen worden sind". Das seien Reformen beim Förderwesen, bei Gesundheit, Bildung, Verwaltung und dergleichen. Konkret wurden bei elf Arbeitspaketen von den Experten für sechs Lösungsvorschläge gemacht. Politisch Umsetzungen gab es nur in zwei Bereichen und das auch nur teilweise.

"Nicht ambitioniert genug beim Thema Schuldenbremse"
"Wie notwendig das allerdings ist, zeigt die Diskussion um die Schuldenbremse", so Moser. Diese sieht nämlich bis zum Jahr 2017 eine Reduktion des strukturellen Defizits (= die um den Effekt von Konjunkturschwankungen bereinigte Neuverschuldung des Staates) auf 0,35 Prozent des BIP bzw. etwa 1,7 Milliarden Euro vor. 2010 betrug dieser Wert neun Milliarden Euro. Es müssen als 7,3 Milliarden Euro abgebaut werden. Der aktuelle Stabilitätspakt sieht eine Reduktion bis 2014 um 2,7 Milliarden Euro, bis 2017 fehlen also noch 4,6 Milliarden Euro.

Die Zahlen zeigen, dass man in der ersten Hälfte nicht ambitioniert genug sei und damit Probleme in der zweiten Hälfte bekommen werde, so Moser. Er betonte dabei, dass die Reformmaßnahmen rasch gesetzt werden müssen und keine der Gebietskörperschaften ausgenommen werden dürfe. Dazu seien vor allem bei Ländern und Gemeinden ein Haushaltsrecht, das die wahre finanzielle Lage offenlege, sowie eine Mittelfristplanung nötig.

Es sei gut, dass man sich zur Schuldenbremse bekannt habe, "aber es fehlen klare Regelungen in Hinblick auf ein harmonisiertes Rechnungswesen, eine Mittelfristplanung, einen Abbauplan und die Festlegung von Sanktionen", so Moser mit Blick auf die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. "Das Bekenntnis zur Schuldenbremse erfordert auch eine inhaltliche Ausfüllung des Rahmens", so Moser.

Bund, Länder und Gemeinden haben sich auf das Festschreiben von Verschuldungsgrenzen geeinigt. Die Länder haben sich allerdings geweigert, das Haushaltsrecht des Bundes zu übernehmen, das eine mehrjährige Vorschau beinhaltet. Auch wird es keine Solidarhaftung der Länder untereinander geben. Sanktionen sind vorerst auch keine vorgesehen.

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