Finanzskandal in Sbg

Drei Jahre teilbedingte Haft für Monika Rathgeber

Österreich
04.02.2016 19:43

Deutlich schneller als erwartet und unter großem Medienrummel ist am Donnerstag drei Jahre nach Auffliegen des Salzburger Finanzskandals ein Urteil im Prozess wegen schweren Betruges und Urkundenfälschung gefallen: Die Ex-Finanzbeamtin Monika Rathgeber wurde nach einem tränenreichen Teilgeständnis zu drei Jahren Haft verurteilt - zwei Jahre davon bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic listete die Vorwürfe, die aufhorchen ließen: Um gesetzwidrig Mittel aus dem Katastrophenfonds des Bundes für das Land oder für Gemeinden zu lukrieren, habe Rathgeber Schadensfälle in großem Ausmaß verändert, erhöht oder frei erfunden. So habe Rathgeber einen gemeldeten Schadensbetrag von 1600 Euro in den Schadenslisten verändert und dann 67.000 Euro an den Bund weitergeleitet.

"Willkürlich massiv Beträge dazugeschlagen"
Adamovic führte die krassesten Beispiel an: "Für das Entfernen von Bäumen auf der Pass-Gschütt-Straße wurden Kosten von 248 Euro aufgelistet, doch Frau Rathgeber hat von dem für den Katastrophenfonds zuständigen Finanzministerium 277.248 Euro gefordert. Die Gemeinde Rußbach machte außerdem 155.441 Euro für eine Schneeräumung geltend, doch weil der Schadensfall nicht förderungsfähig war, hat die Angeklagte Schäden an Straßen und Brücken angegeben, um Gelder zu erhalten. Es war geradezu die Regel, dass willkürlich massiv Beträge dazugeschlagen wurden."

Keine Selbstbereicherung
11,9 Millionen Euro wurden demnach betrügerisch herausgelockt. Diese Gelder legte Rathgeber auf ein Rücklagenkonto, um andere "nicht finanzierungswürdige" Projekte zu fördern. Beim Hochwasserschutz an der Urslau im Pinzgau soll die Ex-Beamtin auf politische Weisung gehandelt haben. Das wurde jedoch umgehend dementiert.

Eine Selbstbereicherung schloss die Justiz aus, was den Fall noch ungewöhnlicher macht. Verteidiger Kurt Jelinek führte Rathgebers Handeln auf ihre Persönlichkeitsstruktur und auf den massiven Druck zurück, der auf ihr lastete.

"Das war ein Fehler, es tut mir leid"
Im zweiten Fall ging es um Unterschriftenfälschungen auf 96 Finanzgeschäften. Zu 22 Fällen, die eine Unterschrift ihres Kollegen nach dem Vieraugenprinzip vorschrieben, legte Rathgeber ein Geständnis ab: "Das war ein Fehler, es tut mir leid."

"Dass es ihr leidtut, das kann man ihr durchaus abnehmen", sagte der Staatsanwalt in Richtung der Angeklagten in seinem Schlussplädoyer. Ihrer Persönlichkeitsstruktur nach habe Rathgeber helfen wollen. Verteidiger Kurt Jelinek schloss sich den Ausführungen des Staatsanwalts großteils an. "Sie war in einem Teufelskreis, wo sich nicht mehr raus konnte", so der Rechtsanwalt. "Sie wollte Gerechtigkeit erzielen und hat sich teilweise ins Unrecht gesetzt - was ihr vielleicht nicht bewusst war."

"Sie ist ein herzensguter Mensch"
Mildernd sei ihr reumütiges Geständnis, ihre Unbescholtenheit, der länger zurückliegende Tatzeitraum und auch die politische Weisung im "Fall Urslau" zu werten, sagte Jelinek. Er plädierte auf eine außerordentliche Strafmilderung auch aufgrund der Persönlichkeitsstruktur der Angeklagten und ersuchte um eine bedingte Freiheitsstrafe. "Frau Rathgeber gehört wirklich nicht ins Gefängnis. Sie ist ein herzensguter Mensch. Bitte finden Sie ein Urteil, das ihr eine Zukunft ermöglicht", sagte der Verteidiger in Richtung Schöffensenat.

Rathgeber wurde in zwei angeklagten Teilaspekten zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren nicht rechtskräftig verurteilt. Zwei Jahre davon wurden bedingt ausgesprochen. Weder der Verteidiger noch der Staatsanwalt gaben eine Erklärung ab. Eine gänzlich bedingte Strafe sei allein aus generalpräventiven Gründen nicht möglich gewesen, sagte der vorsitzende Richter Günther Nocker. Man werde aber einem Antrag auf Strafaufschub positiv gegenüberstehen und auch die Verwendung einer Fußfessel nicht ausschließen, so der Richter.

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