Der Vorfall ereignete sich bei der Geburtstagsfeier, die Ende Jänner in einem Sportverein in Wien-Döbling stattfand. Mehrere Kinder gerieten zunächst in Streit, wer eine aus Turnmatten gebaute Rutsche nutzen durfte. Während sich die Erwachsenen in der Kantine unterhielten, soll die fünfjährige Tochter des Angeklagten von anderen Kindern bedrängt worden sein. Als der Anwalt davon Kenntnis erlangte, versuchte er herauszufinden, was geschehen war. Er eilte in den Turnsaal und fragte die Neunjährige, was passiert sei, wobei er das Mädchen am linken Oberarm fasste und hochhob.
"Schwungvolle, energische" Bewegung
Seiner Darstellung, das Mädchen habe "gezappelt" und sei deswegen zu Boden gefallen, schenkte Richterin Olivia-Nina Frigo keinen Glauben. Auf Basis des gerichtsmedizinischen Gutachtens kam sie vielmehr zum Schluss, dass der Mann das Kind in die Höhe gehoben und danach eineinhalb bis zwei Meter von sich geschleudert hatte. Der Sachverständige Christian Reiter ging von einer "schwungvollen, energischen" Bewegung aus, der komplizierte Bruch des linken Oberarms, den die Neunjährige davontrug, sei Folge der Fliehkräfte und einer Hebelwirkung gewesen, so Reiter.
Die Fraktur machte zwei Operationen notwendig. Das Mädchen musste danach vier Wochen einen Schulterverband tragen. Aufgrund von Angstzuständen und Albträumen wurde die Neunjährige auch von einer Psychotherapeutin behandelt.
Urteil nicht rechtskräftig
Dem Anwalt wurde zusätzlich zur Verurteilung eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 2.950 Euro auferlegt. Einen Gutteil des geltend gemachten Schmerzengelds - nämlich 2.000 Euro - hat er bereits bezahlt. Dennoch legte er gegen die Verurteilung Rechtsmittel ein. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.
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