Milchkartell

Preisabsprachen: NÖM muss 583.200 € Strafe zahlen

Wirtschaft
22.12.2014 13:46
Der niederösterreichische Molkereikonzern NÖM muss 583.200 Euro Strafe zahlen. Das Kartellgericht hat den Milchriesen Ende November wegen Preisabsprachen in den Jahren zwischen 2007 und 2012 mit den Lebensmittelhändlern zu einer Geldbuße verdonnert, teilte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Montag mit. Die BWB-Ermittler hatten die NÖM-Zentrale in Baden vor einem Jahr gefilzt. Laut der Behörde akzeptiere der Milchkonzern das Urteil.

In dem Fall ging es um Preisabsprachen mit Supermarktketten und "in sehr geringem Ausmaß" auch mit Großhändlern, heißt es in der Aussendung der BWB. NÖM hat demnach zwischen 2007 und 2012 die Listen- und Aktionspreise für Milch, Joghurt und Co. mit dem Handel abgestimmt. Der BWB zufolge hat das Unternehmen auf Rechtsmittel verzichtet. Die Entscheidung des Kartellgerichtes sei somit rechtskräftig und entspreche dem Antrag der Behörde.

NÖM: "Preisabsprachen gehören der Vergangenheit an"
In einer Stellungnahme betonte NÖM-Vorstand Alfred Berger, Preisabsprachen gehörten der Vergangenheit an. Es habe damals einen anderen Umgang mit dem Lebensmittelhandel gegeben. Über Aktionspreise zu sprechen, sei üblich gewesen. "Als Hersteller müssen wir die Volumina abschätzen können", so Berger. Bei Aktionen würden sich die Absatzmengen mehr als verdoppeln, für die Planung der Produktion sei der Aktionspreis eine wichtige Information gewesen.

Nach der Hausdurchsuchung bei NÖM im Vorjahr habe man aber das Verhalten geändert, die Mitarbeiter seien von Anwälten geschult worden. Jetzt würde mit dem Handel nur noch über den Zeitpunkt einer Aktion, aber nicht mehr über den Aktionspreis gesprochen.

Laut NÖM-Stellungnahme ist es kartellrechtlich durchaus zulässig, dass der Händler dem Lieferanten die geplanten Verkaufspreise mitteilt, wenn dies für die Mengenplanung erforderlich ist. Die Aktionsmechanik müsse aber vom Handel festgelegt und dürfe nicht abgestimmt oder vereinbart werden.

Kartellabsprachen führen zu viel höheren Preisen
Laut internationalen Untersuchungen führen Kartellabsprachen zu um bis zu 27 Prozent höheren Preisen. Endverbraucher, die wegen verbotener Preisabsprachen zu viel bezahlt haben, schauen allerdings meist durch die Finger. Schadenersatzansprüche sind nicht Teil von Kartellverfahren.

Für die Konsumentenschützer sind Preisabsprachen übrigens ein gefundenes Fressen. Sie liefern der Arbeiterkammer Munition, die seit Längerem gegen die Supermarktketten wettert, weil Lebensmittel und Kosmetika in Österreich teurer seien als in Deutschland.

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