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Prammer räumt "Definitionsprobleme" ein
Prammer räumt "Definitionsprobleme" ein (Bild: APA-FOTO: GEORG HOCHMUTH)
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer hat angesichts der Kritik am neuen Anti-Korruptionsgesetz, das seit Anfang 2008 in Kraft ist, "Definitionsprobleme" bei der Gesetzgebung eingeräumt. Als Ursache gab sie in der "Zeit im Bild 2" am Freitagabend an, dass in Österreich die Berufspolitiker auch Berufe abseits der parlamentarischen Tätigkeit haben. Sie stellte jedenfalls "konkrete Maßnahmen" zur Verbesserung in Aussicht, will aber eine Evaluierung des Europarates abwarten.

Ihrer Ansicht nach seien zwei Übereinkommen zur Korruptionsbekämpfung - eines auf UN-Ebene, das andere auf Europarechts-Ebene - "noch nicht ganz umgesetzt", so Prammer. Die Parlaments-Fraktionen seien per Stellungnahme des Rechts- und Legislativdienstes des Parlaments bereits darüber informiert worden.

Die Nationalratspräsidentin stellte weitere "konkrete Maßnahmen" in Aussicht, will zuvor aber den Endbericht der beim Europarat angesiedelte Anti-Korruptions-Stelle "Greco" (Group of States against Corruption) abwarten, die derzeit alle Europaratsstaaten in Hinblick auf die Korruption evaluiere. Der Bericht soll laut Prammer Ende September fertig sein und werde dann die Grundlage für das weitere Vorgehen darstellen. Auch in anderen Staaten - dort, wo eben die Abgeordneten auch Brotberufe haben - gebe es ähnliche "Definitionsprobleme" bei den Anti-Korruptionsbestimmungen.

Gesetz soll Geschenken und "Anfüttern" vorbeugen

Generell enthält das mit Anfang 2008 in Kraft getretene Anti-Korruptionsgesetz umfangreiche Bestimmungen gegen Bestechung von "Amtsträgern", von unerlaubten Geschenken bis zum so genannten "Anfüttern". Eine geschenkte EURO-Freikarte im Wert von über 100 Euro wäre demnach schon ein strafrechtlich relevantes Delikt. Im Gegensatz zu Regierungsmitgliedern oder etwa Beamten sind Parlamentarier von dieser Anpassung allerdings ausgenommen. Für sie gibt jedoch eine eigene Bestimmung, in der Stimmenkauf und -verkauf mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren bestraft werden.

Westenthaler fordert härtere Bestrafung für Abgeordnete

Für BZÖ-Chef Westenthaler müssten Abgeordnete bei Korruption noch härter bestraft werden als beispielsweise Beamte. Schließlich hätten sie als gewählte Volksvertreter eine stärkere Verpflichtung zur Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit. Er hält SPÖ-Justizministerin Maria Berger für "mehr als rücktrittsreif", wie er in einer Aussendung am Freitag erklärte.

Grüne ebenfalls für Strafverschärfung

Für eine "Verschärfung des Tatbestandes der Abgeordnetenkorruption" treten auch die Grünen ein. Vergangenen Dezember, als das Gesetz durch den Nationalrat ging, hätten sich "rot-schwarz-blau-orange mit einem zahnlosen und milden Abgeordnetenstraftatbestand selbst geschont", meinte der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser in einer Aussendung. Die Grünen hatten sich als Einzige gegen die Sonderregelung ausgesprochen.

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