Der Beamte ist der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, "zumindest irrtümlich" einen Angriff auf seine Person angenommen und "in Furcht oder Schrecken" von seiner Dienstwaffe Gebrauch gemacht zu haben. Damit hat er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft "das gerechtfertigte Maß der Verteidigung" überschritten.
Der 43- jährige Beamte legte dar, er wäre am 5. August 2009 von einem Fehlalarm ausgegangen, als er mit seiner Kollegin zum Supermarkt gerufen wurde. Als er im dunklen Verbindungsraum vom Fleischanlieferungs- zum Verkaufsraum plötzlich zwei vermummte Gestalten im Lichtkegel seiner Taschenlampe wahrnahm, sei er "total erschrocken". "Ich war in Gedanken schon wieder draußen. Da sind plötzlich zwei Personen gehockt. Ich habe gesehen Kapuze, Vermummung, nur die Augen", schilderte der Angeklagte.
Die Gestalten wären "aufgesprungen, in unsere Richtung. Einer hatte einen Gegenstand über dem Kopf". Der 14- Jährige, der eine Gartenharke dabei hatte, habe ihn "angegriffen". Da habe er sich entschlossen, einen Warnschuss in die Ecke abzugeben, während seine Kollegin auf den 17- Jährigen feuerte, über den der Richter meinte, es wäre "höchst unwahrscheinlich, dass der etwas Waffenähnliches in der Hand gehabt hat": Der Schraubenzieher, den der 17- Jährige eingesteckt hatte, fand sich noch in seiner Jacke, nachdem der damals 16- Jährige niedergeschossen worden war.
Beide vermummten Jugendlichen liefen aus dem Gang in den Verkaufsraum, wo der 17- Jährige unmittelbar nach der Tür zu Boden ging: Die Beamtin hatte ihm mit einem Projektil beide Oberschenkel durchschossen. Während die Frau wie angewurzelt stehenblieb, folgte ihr Kollege den 14- Jährigen, der sich im Verkaufsraum hinter einer Palette versteckt hatte.
"Sie dürften unter Adrenalin gestanden sein, kann man das so sagen. Sie sind in den Fight übergegangen", kommentierte Richter Manfred Hohenecker dieses Verhalten. "Ich wollte nur raus. Aus Angst. Ich habe in mir das Gefühl gehabt, ich muss da raus. Ich habe Furcht und Angst gehabt", erwiderte der Polizist. "In diesem Zeitpunkt wollte ich niemanden verletzen."
Unmittelbar vor Abgabe des tödlichen Schusses will der angeklagte Polizist "von einem Geräusch, einem Schatten" im Bereich der Wursttheke abgelenkt worden sein. Das hatte er bei der Tatrekonstruktion angegeben und wiederholte er nun auch vor dem Richter. Entgegen seiner früheren Angabe, sich umgedreht und praktisch blind auf den 14- Jährigen geschossen zu haben, behauptete der Beamte jetzt, er habe bloß einen "Augensprung" gemacht, weil er mit einem Angriff von möglichen weiteren Komplizen der beiden Einbrecher gerechnet habe.
"Wo wollten Sie ihn treffen?", wollte Hohenecker wissen. "Wenn, im unteren Bereich", erwiderte der 43- Jährige. Getroffen wurde der Bursch allerdings in der Lunge, wobei er dem Beamten den Rücken zugekehrt hatte. "Einen halben Meter daneben schießen, wie geht das?", wunderte sich der Richter. "Das kann ich mir nicht erklären", sagte der Polizist.
Der mittlerweile 17- jährige Komplize sagte, die Jugendlichen sollen nur einen Gedanken gehabt haben: "Flucht, weil ich nicht auf wen losgegangen bin. Da hat man nur das Gefühl, dass man losrennt." In dem dunklen Gang, in dem er und sein Begleiter von zwei Polizeibeamten gestellt wurden, habe es keine gegen die Uniformierten gerichtete Angriffssituation gegeben.
Als er mitbekam, dass die Polizei anrückte, "hab' ich mich nur klein gemacht und gewartet", sagte der 17- Jährige. Nachdem er von der Taschenlampe des Polizisten angeleuchtet wurde, habe er die Tür zum Verkaufsraum aufgerissen. Da wären zwei Schüsse gefallen. Einer habe ihn getroffen, sodass er nach vier Schritten zu Boden stürzte.
Der Beamte sei dem in den Verkaufsraum laufenden 14- Jährigen gefolgt. Den tödlichen Schuss auf seinen Freund habe er nicht mitbekommen, sagte der Zeuge, der derzeit wegen Einbruchsdiebstahls und anderer Delikte eine 18- monatige Freiheitsstrafe verbüßt. Der Polizist habe nach den Schüssen "gelassen" gewirkt.