"Nicht der Täter"

Pfefferspray-Attacke im “Prater Dome”: Freispruch

Österreich
28.10.2015 13:22
Mit einem Freispruch hat am Mittwoch der Prozess gegen einen 39 Jahre alten Mann geendet, der im Oktober des Vorjahres im "Prater Dome", der größten Diskothek Österreichs, zwei Dosen Pfefferspray versprüht haben soll. Die Beweislage gegen den Beschuldigten reichte für eine Verurteilung nicht aus. Die Disco hatte nach der Attacke am 12. Oktober evakuiert, 1523 Gäste in Sicherheit gebracht werden müssen. Zumindest 37 Besucher trugen Augenreizungen davon, acht Gäste - darunter eine Schwangere - mussten sogar ins Spital eingeliefert werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eine Putzfrau, die nach der überstandenen Aufregung auf der Männertoilette sauber machte, fand dann neben einer Klomuschel eine Pfefferspray-Dose, der von der Reinigunskraft hinzugezogene "Prater Dome"-Geschäftsführer am selben Ort wenig später eine zweite. Das Beweismaterial wurde sichergestellt und auf Spuren untersucht. Die DNA-Expertin Christina Stein konnte schließlich dank dieser ein DNA-Profil erstellen, das in die DNA-Datenbank eingespeist wurde. Darin sind 200.000 Profile von Personen enthalten, deren genetische Fingerabdrücke infolge von polizeilichen Amtshandlungen abgespeichert wurden.

Der Vorgang führte zu einem Treffer. Die Spuren auf einer Dose konnten einem Mann zugeordnet werden, der einige Zeit zuvor wegen Suchgifthandels zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Es wurde ein Haftbefehl ausgestellt, der 39-jährige Verdächtige Ende Juli festgenommen.

Verteidiger: Angeklagter "im Lokal, aber nicht der Täter"
"Ich kann es kurz machen. Er ist nicht schuldig. Er war in dem Lokal, aber er war nicht der Täter", erklärte nun sein Verteidiger Christian Werner. Der Angeklagte berichtete anschließend, er sei gegen 22 Uhr zum Tanzen in den "Prater Dome" gegangen. Er habe sich schließlich auf die Toilette begeben, um dort Drogen zu konsumieren.

Beim Hinknien habe er am Boden die dort befindlichen Dosen bemerkt: "Ich habe ausprobiert, was das ist, und das wieder weggeworfen. Ich hab' nicht gewusst, was das ist. Ich hab' es einfach in die Hand genommen." Er habe "nicht stark draufgedrückt. Ich wollte das ausprobieren", sagte der Hochschul-Absolvent, der einen Ingenieurs-Titel im Erdölwesen besitzt.

Auch Zeugen entlasteten Beschuldigten
Das Beweisverfahren ergab im Verlauf der Verhandlung deutliche Zweifel, dass der 39-Jährige derjenige war, der zuvor am Mainfloor den Großteil des Doseninhalts versprüht und die Behälter im Anschluss offenbar auf der Toilette entsorgt hatte. Ein 20-jähriger Zeuge gab zu Protokoll, er habe auf der Tanzfläche einen "Typen" wahrgenommen, der mit einer Dose in der Hand herumgegangen sei. "Das ist aber nicht er", sagte der Bursch mit Blick auf den Angeklagten.

Eine weitere Besucherin, deren Aussage verlesen wurde, weil sie nicht persönlich zur Verhandlung erschien, nahm drei Männer mit Kapuzen war, die "nach unten" gesprüht hätten. Der Angeklagte trug in der gegenständlichen Nacht ein T-Shirt und hatte seine Jacke an der Garderobe abgegeben.

Schöffensenat: "Erhebliche Zweifel an Täterschaft"
Für den Schöffensenat reichte am Ende die Beweislage nicht aus, um den Angeklagten wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung schuldig zu erkennen. Es gebe erhebliche Zweifel an seiner Täterschaft, meinte die Richterin. "Er war zur falschen Zeit am falschen Ort", bilanzierte Verteidiger Christian Werner, dessen Mandant nach dreimonatiger U-Haft unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt wurde. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

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