Um 2.600 € umgefallen

Pension gestrichen, weil Frau 5,67 € zu viel dazuverdiente

Österreich
10.04.2012 14:57
Ein Beispiel mehr aus der Rubrik "Politiker kassieren ab, kleine Leute werden zur Ader gelassen". Nun ist es die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA), die Augenmaß vermissen lässt: Weil sie um 5,67 Euro (!) zu viel dazuverdient hat, strich die SVA einer Frisörin knapp 2.600 Euro (!) Pension – der Fall liegt nun beim Obersten Gerichtshof.

Sie hatte ihr Leben lang gearbeitet, 2007 hatte Christa B. dann endlich Ihre Versicherungsjahre beisammen. Die Frau übergab ihr kleines Frisörgeschäft und verabschiedete sich in die Frühpension. Als kleines Zubrot arbeitete sie stundenweise weiter: "Eine Freundin hat mein Geschäft übernommen. Weil ihr aber Personal fehlte, half ich bei Bedarf aus", so die Pensionistin. Mit dem Vertrieb von Kosmetika verdiente sie sich noch eine Kleinigkeit dazu.

Geringfügigkeitsgrenze minimal überschritten
Jetzt, fünf Jahre später, muss sich der Oberste Gerichtshof mit dem Fall beschäftigen. Was war passiert? Die Beamten der SVA deckten einen "Riesenskandal" auf: Die Frisörin hatte in den Monaten April, Oktober und November in Summe (!) 5,67 Euro mehr verdient als die vorgeschriebene Geringfügigkeitsgrenze erlaubte. B. fiel so um knapp 2.600 Euro Pension um.

SVA: "Irgendwo muss Grenze gezogen werden"
Die Frau bekam zwar vor Gericht in zweiter Instanz Recht - doch die SVA ließ nicht locker, ging in Revision. Nun tobt der Rechtsstreit: "Ich habe einen Fehler gemacht, aber mir deswegen vier Monate - drei und das Urlaubsgeld - Pension zu streichen, ist ungerecht. Ich brauche das Geld." Antwort von der SVA: "Irgendwo muss die Grenze gezogen werden. Wo diese liegt, bestimmt der Gesetzgeber - die SVA handelt im Interesse der Versicherten", so Anwältin Eva-Maria Bachmann-Lang.

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