"Wir haben keine Möglichkeiten, diese Dinge zu einem - für den Patienten - sinnvollen Ende zu führen", erklärte Brustbauer. Schließlich gebe es eine "zivilrechtliche Grenze" von 30 Jahren. Das heißt: Da die Malariafälle weit mehr als 30 Jahre zurückliegen, seien sie verjährt. Aus dem Patienten- Entschädigungsfonds könne ebenfalls nichts bezahlt werden, da dieser erst seit 2001 existiere und für Angelegenheiten, die den Zeitraum davor betreffen, nicht angezapft werden könne.
Es gebe in der Causa jedenfalls zwei wichtige Fragen, so Brustbauer. Geprüft müsse erstens werden, ob die Behandlung zum damaligen Zeitpunkt noch dem Stand der Wissenschaft entsprochen habe. Und zweitens stelle sich die Fachfrage, ob man heute noch Malariainfektionen von damals medizinisch nachweisen könne.
Um zur Aufklärung der Causa beitragen zu können, versucht indes der Wiener Opferanwalt Johannes Öhlböck, Akten von der Wiener Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie zu bekommen. "Es ist ein spannender Punkt, wenn wir schwarz auf weiß bestätigt bekommen, ob noch Akten vorhanden sind. Wenn es sie nicht mehr gibt, werden wir wissen wollen, warum sie vernichtet wurden." Schließlich gebe es in den medizinischen Archiven deutlich ältere Aufzeichnungen als solche aus den 1960er- Jahren.
Öhlböck will außerdem Auskunft von der Stadt Wien, an welchen Heimkindern eine solche Therapie durchgeführt wurde. Aus den Fürsorgeakten müsse eine medizinische Behandlung ableitbar sein, sagte er. "Ich nehme auch die Stadt Wien beim Wort, den Schaden wiedergutzumachen." So müsse man über Schadenersatz sowie die Übernahme von Therapien nachdenken, fordert der Anwalt. Einen ersten Fall habe er bereits bei der Uniklinik und bei der Stadt gemeldet.
Öhlböck rechnet derzeit mit Opfern aus einem Zeitraum von rund acht Jahren. Bisher hätten sich bei ihm sechs Patienten gemeldet, die angeben, zwischen 1961 und 1968 entsprechend dieser Therapieform behandelt worden zu sein. Ein weiterer Fall aus 1960 sei ebenfalls bekannt. Der Anwalt rechnet deshalb mit über 200 Betroffenen aus dieser Zeit und begründet dies damit, dass ein Behandlungszeitraum 14 Tage gedauert habe.
Danach seien direkt neue Patienten über das Blut der infizierten Personen angesteckt worden. Grund: Malaria überlebt nur im Körper, das heißt, die Betroffenen dienten sowohl als Patienten als auch als Inkubatoren.
Bei der Opferschutzorganisation "Weißer Ring", welche die Hilfszahlungen für Missbrauchsopfer an Wiener Heimen abwickelt, haben sich bisher noch keine weiteren Opfer gemeldet. Dem Verein liegen demnach weiterhin die zwei bereits bekannten Fälle vor.