Der Unfall ereignete sich in der Nacht auf den 6. April 2014 am Inneren Mariahilfer Gürtel, als der 35-Jährige aufgrund überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Der Pkw kam ins Schleudern, geriet auf den Gehsteig, stieß einen Fußgänger zu Boden und krachte schließlich gegen einen Lichtmast, der den Pkw in zwei Teile zerriss. Für den 52-jährigen Fußgänger kam jede Hilfe zu spät. Die beiden Insassen des Autos - neben dem Lenker wurde auch sein 19 Jahre alter Beifahrer eingeklemmt und musste mit einer Bergeschere aus dem Wrack befreit werden - erlitten schwerste Verletzungen.
35-Jähriger sitzt seit Unfall im Rollstuhl
Dem 19-Jährigen, der Kopfverletzungen sowie Brüche des Oberschenkels, eines Lendenwirbels, des Kreuz- und des Schambeins davontrug, rettete eine Notoperation das Leben. Dem 35-Jährigen wurden beide Beine zertrümmert. Er sitzt seither im Rollstuhl, es ist fraglich, ob er je wieder gehen können wird. Da er sich demnächst einer weiteren Operation unterziehen muss, bat sein Verteidiger Christian Werner um einen Strafaufschub: "Er kann die Strafe erst nach der Operation antreten."
0,87 Promille Alkohol im Blut
Der 35-Jährige hatte zum Zeitpunkt des Unfalls 0,87 Promille Alkohol im Blut. Obendrein besitzt der Mann gar keinen Führerschein. Dafür war er, wie der verkehrstechnische Sachverständige Martin Winkelbauer am letzten Verhandlungstag darlegte, umso kräftiger aufs Gaspedal gestiegen. Der Tacho zeigte mit Sicherheit über 90, mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar knapp über 100 Stundenkilometer an, als der Pkw von der Fahrbahn abkam. "Mit 70 hätt's das Auto nie zerrissen", sagte Winkelbauer.
"Ziemlich krasse Geschwindigkeitsüberschreitung"
Die "ziemlich krasse Geschwindigkeitsüberschreitung" wertete die Richterin bei ihrer Strafbemessung ausdrücklich als Erschwerungsgrund. Der Angeklagte hatte erklärt, er habe keine Erinnerung an das Unfallgeschehen: "Falls es wirklich passiert sein sollte, tut es mir schrecklich leid." Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger akzeptierte der Angeklagte die wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen über ihn verhängte Strafe. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
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