Hypo-U-Ausschuss

Parlamentsparteien einigten sich auf Juristen-Team

Österreich
19.02.2015 15:31
Die Parlamentsparteien haben sich nach dem offenen Schlagabtausch der vergangenen Tage auf einen Vorschlag für Verfahrensrichter und -anwalt im Hypo-U-Ausschuss geeinigt. Der frühere Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck, Walter Pilgermair, wird Verfahrensrichter. Als Verfahrensanwalt fungiert der Linzer Universitätsprofessor und Anwalt Bruno Binder. Der U-Ausschuss ist somit startklar, erstmals zusammentreten wird er am 16. Februar.

Nationalratspräsidentin Doris Bures hat am Donnerstag die Juristen als äußerst qualifiziert gelobt. Sehr bald könne man in die Aufgabe einsteigen, "dass in einem der größten Schadensfälle in der Zweiten Republik eine politische Aufklärung erfolgt". Den Vorsitz im Ausschuss will Bures "zum Großteil selbst ausüben".

Pilgermair will "Erstbefragungsrecht sehr ernst nehmen"
Pilgermair sagte, er werde das Erstbefragungsrecht, das er als Richter genießt, "sehr ernst nehmen". Die neue Art des parlamentarischen U-Ausschusses bezeichnete er als demokratiepolitische und juristische Verbesserung. Er werde der Nationalratspräsidentin seine ganze richterliche Erfahrung zur Verfügung stellen. Pilgermair wird am Ende des U-Ausschusses als Verfahrensrichter auch den Abschlussbericht verfassen.

Binder wird "auf Einhaltung rechtsstaatlicher Kriterien achten"
Binder betonte, dass der Untersuchungsgegenstand das Volk betreffe - der Steuerzahler solle den Hypo-Milliarden-Schaden auslöffeln. Der neue U-Ausschuss bedeute "eine wesentliche Weiterentwicklung des demokratischen Gedankens". Als Verfahrensanwalt werde er auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Kriterien achten. Auch sehe er sich als wesentliche Unterstützung der Vorsitzenden "vom ersten bis zum letzten Schritt".

Der stellvertretende Verfahrensrichter, Walter Hellmich, sagte, er sei sehr interessiert an der demokratiepolitisch wichtigen Funktion, die er im Hypo-U-Ausschuss übernehme. Der stellvertretende Verfahrensanwalt Klaus Hoffmann erinnerte an die Wahrheitspflicht für geladene Zeugen. Aufgabe der Verfahrensanwälte sei es daher, festzustellen ob Fragen an Zeugen zulässig sind oder nicht - also beantwortet werden müssen oder nicht beantwortet werden müssen. Das sei oft schwierig zu beurteilen, aber auch er freute sich auf seine Aufgabe.

U-Ausschuss nun startklar
Eine erste Aktenanforderung hat der Geschäftsordnungsausschuss am Donnerstag beschlossen: Binnen vier Wochen müssen Regierung, Nationalbank, Finanzmarktaufsicht & Co nun sämtliche relevanten Unterlagen ans Parlament liefern - insbesondere auch die Akten der mit der Aufklärung befassten Staatsanwaltschaften und Task Forces wie "CSI Hypo" und "SOKO Hypo". Erstmals zusammentreten wird der Ausschuss am 26. Februar - tags zuvor wird der Nationalrat seine Einrichtung noch formal zur Kenntnis nehmen.

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