Nutzungsverträge über mutmaßliche Strohmänner - sogenannte Taschenverträge - sollen laut einer aktuellen Gesetzesvorlage in Ungarn künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Zudem sollen sämtliche "Nießbrauchverträge" (ähnlich Pachtverträgen inklusive Grundbucheintrag), mit denen österreichische Bauern das Recht zur Bewirtschaftung von in Ungarn liegenden Gründen erworben hatten, mit 1. Mai für ungültig erklärt werden.
"Rechtmäßig vom Vater erworben"
Von der Gesetzesänderung betroffen könnten bis zu 200 österreichische Bauern mit insgesamt rund 200.000 Hektar Land im EU-Nachbarstaat sein. "Mein Vater hat die Kulturen im Jahr 1994 rechtmäßig erworben und die Kukuruzflächen immer ordnungsgemäß bewirtschaftet. Wir haben mit der ansässigen Bevölkerung ein gutes Verhältnis. Viele arbeiten auf unseren Äckern", schildert etwa Markus W. im Burgenland gegenüber der "Krone". Bereits übernächste Woche finde im Komitat Vas allerdings seine Enteignungsverhandlung statt.
Etliche österreichische Bauern sollen sich indes an die Botschaft in Budapest gewandt haben. Auch ungarische Bodenbesitzer, die in Nutzungsverträge involviert sind, haben Angst vor Strafen, berichtet das Internetportal "MNO.hu". So würden österreichische Unternehmer bereits daran gehindert, den durch sie bisher bewirtschafteten Boden zu betreten, um keinen Verdacht entstehen zu lassen.
Ministerium verspricht "genaue Prüfung"
Der "Bodenstreit" sorgt seit Langem für Spannungen zwischen Österreich und Ungarn. Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter hat am Donnerstag eine "genaue Prüfung" des am Dienstag vom ungarischen Parlament beschlossenen Gesetzes angekündigt. Man verhalte sich derzeit allerdings noch "abwartend", weil das Gesetz noch nicht unterzeichnet und im Detail veröffentlicht worden sei, erklärte eine Ministeriumssprecherin. Man wolle den Konflikt vorerst auch nicht vor den EU-Ministerrat tragen.
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