Staatliche Beihilfe

Ökostrom: EuGH verbietet Ausnahmen für Großkunden

Wirtschaft
11.12.2014 10:30
Der EuGH verbietet die Begünstigung österreichischer Großkunden bei den Ökostrom-Preisen. Der Gerichtshof in Luxemburg unterstützt damit eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2011. Der EuGH erklärte am Donnerstag, die "teilweise Befreiung von der Verpflichtung zur Abnahme von Ökostrom, die Österreich energieintensiven Unternehmen zu gewähren beabsichtigt, stellt eine verbotene staatliche Beihilfe dar".

Die Brüsseler Behörde hatte zwar vor mehr als drei Jahren grünes Licht für den Ausbau von Ökostrom in Österreich gegeben, aber die Industrie-Regelung für Großkunden nicht genehmigt und eine vertiefte Prüfung eingeleitet. Die Begründung war, dass durch die Ausnahmeregelung Mehrkosten für jene Unternehmen entstünden, die nicht von der Sonderregel profitieren.

Der österreichische Industriedeckel sieht vor, dass große Stromverbraucher von einem Teil der Mehrkosten durch die Ökostromzuschläge befreit werden. Der EuGH unterstützt die Kommission, die "zu Recht festgestellt hat, dass die fragliche teilweise Befreiung einer zusätzlichen Belastung für den Staat gleichkommt, da jeder Nachlass bei der Höhe der Abgabe, die energieintensive Unternehmen zu zahlen hätten, als Ursache von Einbußen bei den Einnahmen des Staates angesehen werden kann". Darüber hinaus sei die teilweise Befreiung "selektiv", so der EuGH.

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