Die Brüsseler Behörde hatte zwar vor mehr als drei Jahren grünes Licht für den Ausbau von Ökostrom in Österreich gegeben, aber die Industrie-Regelung für Großkunden nicht genehmigt und eine vertiefte Prüfung eingeleitet. Die Begründung war, dass durch die Ausnahmeregelung Mehrkosten für jene Unternehmen entstünden, die nicht von der Sonderregel profitieren.
Der österreichische Industriedeckel sieht vor, dass große Stromverbraucher von einem Teil der Mehrkosten durch die Ökostromzuschläge befreit werden. Der EuGH unterstützt die Kommission, die "zu Recht festgestellt hat, dass die fragliche teilweise Befreiung einer zusätzlichen Belastung für den Staat gleichkommt, da jeder Nachlass bei der Höhe der Abgabe, die energieintensive Unternehmen zu zahlen hätten, als Ursache von Einbußen bei den Einnahmen des Staates angesehen werden kann". Darüber hinaus sei die teilweise Befreiung "selektiv", so der EuGH.
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