8.000 Euro nahm die eigentlich adrette Schönheitschirurgin in die Hand: Damit sollte die Figur der 43-Jährigen auf Vordermann gebracht werden. Das ging jedoch schief. Hautwülste und Narben übersäten ihre Oberarme und den Bauch - von einer kaschierenden Bikinizone gab es nach der Operation in einem Wiener Privatspital keine Spur. Damit aber nicht genug: "Seit der Operation fühle ich nichts mehr im linken Oberschenkel", erzählte die Ärztin im Frühjahr des Vorjahres. Was folgte, war eine brisante Klage gegen ihren Kollegen, denn die desaströse Operationsmethode war laut der Schönheitschirurgin "unüblich und unerprobt".
Um sich einen langwierigen, medienwirksamen Prozess zu ersparen, sollen sich die Parteien jetzt außergerichtlich geeinigt haben. 40.000 Euro Schmerzensgeld dürfte der Wiener Chirurg seiner Kollegin dem Vernehmen nach überwiesen haben. Die Anwälte der beiden hüllen sich in Schweigen. Fakt ist, so steht es zumindest im Gutachten der Innsbrucker Koryphäe Anton H. Schwabegger: Die OP-Methode war "nicht adäquat, um ein ästhetisch erwünschtes Ergebnis zu erzielen".
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