Unter den Anklagepunkten befanden sich unter anderem Vergewaltigung, Missbrauch von Unmündigen und Jugendlichen, Blutschande, Quälen und Vernachlässigen von Unmündigen, Jugendlichen und Wehrlosen, Körperverletzung sowie Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses.
Der Tatzeitraum erstreckte sich von 1972 bis in die Gegenwart. Zwei Jahre nach seiner Hochzeit begann der heute 66-Jährige, seine Ehefrau zu vergewaltigen. Später tat er seinen Kindern - mehreren Töchtern und einem Sohn - Gewalt an und missbrauchte sie sexuell. Das setzte er bei seinen Enkelkindern sowie einer Nichte fort. Auch die Freundinnen und Schulkolleginnen der Töchter waren vor dem Mann nicht sicher.
Aufgeflogen war die Affäre im vergangenen Jahr, als eines der Opfer wegen schwerer psychischer Störungen als Folge des Missbrauches im Krankenhaus behandelt werden musste.
Staatsanwalt: "Opfern wurde großes Leid angetan"
Laut Staatsanwalt wurde den Opfern großes Leid angetan. Der Ankläger meinte im Prozess, er habe so etwas in seiner bisherigen Laufbahn noch nie erlebt. Der Pensionist hatte sich vor Gericht zum Teil geständig gezeigt.
Neben der 13-jährigen Haftstrafe wurde der Verurteilte zum Kostenersatz des Verfahrens verpflichtet. Den Opfern wurde Schmerzensgeld in verschiedener Höhe zugesprochen. Eine Rechtsvertreterin von Familienangehörigen hatte im Prozess festgestellt, die Taten seien mit Geld nicht mehr gutzumachen. Deshalb forderte sie nur symbolische Beträge von 500 bzw. 1.000 Euro.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.