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Der 24-Jährige war im Juli 2014 wegen angeblich führender Beteiligung an den gewalttätigen Ausschreitungen in der Wiener Innenstadt in erster Instanz vom Straflandesgericht nach sechsmonatiger U-Haft schuldig erkannt worden. Gegen den Schuldspruch wegen Landfriedensbruchs, versuchter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung hatte sein Anwalt Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, auch gegen die Strafhöhe legte der Anwalt Berufung ein.
Der OGH folgte nun dem Vorschlag der Generalprokuratur, die Nichtigkeitsbeschwerde als unbegründet zurückzuweisen. Ob es eine Änderung der Strafhöhe geben wird, hängt vom Oberlandesgericht ab. Die entsprechende Verhandlung dürfte innerhalb der kommenden drei Monate stattfinden, hieß es aus dem OLG.
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