"Uralter Hut"

Nötigung: Stadler in “Paintball-Affäre” angeklagt

Österreich
18.02.2014 15:44
Wie am Dienstag bekannt wurde, ist der fraktionslose EU-Abgeordnete Ewald Stadler wegen versuchter Nötigung und falscher Beweisaussage angeklagt. Das Wiener Straflandesgericht bestätigte am Nachmittag Medienberichte, wonach die Staatsanwaltschaft den Strafantrag bereits im Herbst des Vorjahres eingebracht hat. Hintergrund ist die sogenannte Paintball-Affäre.

2007 waren Jugendfotos von FPÖ-Parteiobmann Heinz-Christian Strache publik geworden, die ihn bei Waldspielen mit Neonazis zeigen. Stadler gilt als Drahtzieher dieser Affäre, die Strache in schwere Bedrängnis brachte. Bevor die Fotos an die Öffentlichkeit kamen, soll Stadler laut FPÖ versucht haben, Strache zu nötigen. Er habe damals Zugeständnisse im Streit um die Finanzierung der Freiheitlichen Parteiakademie erzielen wollen.

Falschaussage in Medienprozess?
Strache wollte damals seinen Widersacher parteiintern entmachten, indem er der von Stadler geleiteten Akademie die staatlichen Fördergelder entzog und die Mittel auf das neu gegründete Freiheitliche Bildungsinstitut übertrug. Die Staatsanwaltschaft wirft Stadler in diesem Zusammenhang Nötigung und falsche Zeugenaussage in einem in der Causa durchgeführten Medienprozess vor.

Stadler, der im Mai an der Spitze des neuen REKOS-Bündnisses in die EU-Wahl zieht, weist die Vorwürfe zurück und wirft Strache seinerseits vor, ihn unter Druck gesetzt zu haben. "Es ist ein uralter Hut, der auf einer Intrige der FPÖ beruht", sagte er zur Wiener Wochenzeitung "Falter". "Ich rechne fix mit einem Freispruch."

"Ohne mich werden sie nicht verhandeln können"
Unsicher ist allerdings der vom Straflandesgericht vorgesehene Verhandlungstermin am kommenden Montag. Stadler hat sich nach eigenen Angaben entschuldigen lassen, weil am Montag eine Plenarsitzung des EU-Parlaments in Straßburg stattfindet. "Ohne mich werden sie nicht verhandeln können", so der EU-Mandatar.

Das wiederum will das Gericht nicht so einfach hinnehmen. Der Hinweis auf die EU-Plenarsitzung sei "keine ausreichende Entschuldigung", erklärte Andreas Hautz, der Sprecher des Wiener Straflandesgerichts. Sollte Stadler nicht erscheinen, drohe ihm die polizeiliche Vorführung. Der Angeklagte habe schon vor mehreren Wochen vom Verhandlungstermin erfahren und diesem nicht widersprochen, seine Bitte um Vertagung sei erst am 12. Februar eingelangt.

Eine Verhandlung in Abwesenheit gegen Stadler ist nicht möglich, weil die vorgeworfene schwere Nötigung ein Verbrechen und kein bloßes Vergehen ist. Der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

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