Rechtliche Folgen

“Nazikeller”-Affäre: Anklage gegen Kellerbesitzer

Österreich
05.05.2015 17:26
Der Auftritt von fünf Burgenländern - unter ihnen auch zwei ehemalige ÖVP-Gemeinderäte bzw. Parteimitglieder -, die in der Doku "Im Keller" von Ulrich Seidl feiernd vor einem Hitlerbild und einer Hakenkreuzfahne zu sehen waren, hat für einen von ihnen nun rechtliche Folgen: Der Eigentümer des Kellers wurde wegen Verstoßes gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes angeklagt, so die Staatsanwaltschaft Eisenstadt am Dienstag.

Die Anklage sei noch nicht rechtskräftig, hieß es. Die Affäre hatte im vergangenen September, als der Film erschien, für große Aufregung gesorgt. Zwei ÖVP-Gemeinderäte, die in der Kellerszene zu sehen waren, legten ihr Mandat zurück und traten aus der Volkspartei aus.

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt leitete gegen alle fünf Beteiligten Erhebungen wegen Verdachts auf Wiederbetätigung ein. Im Fall von vier Personen wurde das Verfahren eingestellt, so der Sprecher der Anklagebehörde, Roland Koch. Die Einstellungen würden nun noch - wie dies üblich sei, wenn eine Tat in den Bereich der Schöffen- oder Geschworenengerichtsbarkeit falle - vom Rechtsschutzbeauftragten des Justizressorts geprüft.

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