"Hurensohn"-Prozess

Nazar gegen Strache: Rapper geht in Berufung

Adabei
02.07.2015 19:35
Nächstes Kapitel im Streit zwischen Rapper Nazar und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. Der Musiker hat Berufung gegen die 2.450-Euro-Strafe eingelegt. Er soll den Politiker bei einem Konzert als "Hurensohn" beleidigt haben. Das Landesgericht für Strafsachen soll die Causa nun endgültig klären.

Rückblick: In der ausverkauften Arena in Wien hatte der Rapper Mitte Februar zwischen seinen Liedern vor Hunderten Konzertbesuchern über seine Heimat Österreich und Integration philosophiert. Dabei soll der Künstler aus Wien-Favoriten mit iranischen Wurzeln den FPÖ-Chef beschimpft und als "Hurensohn" betitelt haben.

Strache-Anwalt Michael Rami klagte Nazar daraufhin wegen Beschimpfung laut Paragraf 115 des Strafgesetzbuches. Das Bezirksgericht Innere Stadt verurteilte den Musiker in der ersten Verhandlung Mitte April zu einer Geldstrafe von 2.450 Euro. Doch die Rechtsvertreter des Bühnenkünstlers legten Berufung ein. Ab sofort befasst sich deshalb das Landesgericht Wien mit der Causa "Strache gegen Nazar".

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(Bild: kmm)



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