Mehr Rechte

Nationalrat: Reform des Staatsschutzes abgesegnet

Österreich
27.01.2016 21:05

Der Nationalrat hat am Mittwochabend mit den Stimmen der Koalition die Reform des Staatsschutzes beschlossen. Sie gibt den Verfassungsschützern bei der Gefahr extremistischer Taten mehr Rechte, schon im Vorfeld zu agieren, und ermöglicht den Einsatz von externen Vertrauensleuten.

Fast zwei Jahre war über die Reform verhandelt worden, praktisch von Beginn an unter Einbindung der Opposition, die zuletzt auch noch einige Änderungen herausschlagen konnte. Entsprechend fiel die Kritik an der Vorlage verhältnismäßig milde aus. Das ändert nichts daran, dass Grüne und Freiheitliche in der Debatte ankündigten, gemeinsam das Gesetz beim VfGH auf Verfassungskonformität prüfen lassen zu wollen.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, die stets einen breiten Konsens angestrebt hatte, sprach von einer "vergebenen Chance", sei man doch in den Verhandlungen sehr nahe beisammen gewesen. Dass es die Reform braucht, sieht sie durch den Anstieg der Terrorgefahr belegt. Der Staatsschutz sei in dieser sensiblen Situation besonders gefordert. Beim Gesetz sei es darum gegangen, einen gesellschaftlichen und politischen Konsens zu schaffen, der die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit erhalte.

Nicht so sicher, dass dieses Gleichgewicht gehalten wird, sind die Oppositionsparteien. FP-Mandatar Gernot Darmann will vom VfGH prüfen lassen, ob die massiven Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte verhältnismäßig seien. Ihm missfällt unter anderem, dass noch immer die erweiterten Maßnahmen bei Meinungsdelikten eingesetzt werden könnten und dass nicht ausgeschlossen sei, dass Politiker von der Regierung "bespitzelt würden".

Generell war bei der Opposition wenig Begeisterung darüber vorhanden, dass die Genehmigungen für den Einsatz besonderer Maßnahmen beim Rechtsschutzbeauftragten liegen. VP-Sicherheitssprecher Werner Amon gab FPÖ und Grünen die Schuld dafür, denn ein echter Senat mit einem verpflichtenden Mehrheitsentscheid in dem Dreier-Gremium wäre nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zu verankern gewesen.

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