Der Islamist mit Wohnsitz in Wien war 2008 gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin Mona S. vor Gericht gestanden, da er sich in einer terroristischen Vereinigung betätigt und an einer als kriminell eingestuften Organisation mitgewirkt hatte. Dem jungen Mann wurden die Verbreitung eines "Drohvideos" im Internet und der Aufruf zu Anschlägen während der Fußball-Europameisterschaft vorgeworfen.
Am 12. Februar 2009 ging der außerst komplexe Prozess zu Ende: Mohamed M. und Mona S. wurden im vollen Umfang der Anklage schuldig erkannt und zu vier Jahren bzw. 22 Monaten unbedingter Haft verurteilt (siehe Infobox). Seit 15. September dieses Jahres ist der Wiener wieder auf freiem Fuß, er hat seine Strafe abgesessen. Ob er auch während seiner Zeit im Gefängnis aktiv war, ist noch nicht bekannt.
105-Minuten-Videobotschaft aufgetaucht
"Wa Islamah" - "Oh, mein Islam" - lautet der Titel eines seiner offenbar aktuellen Videos, das Anfang Oktober online gestellt wurde. Darin referiert der 26-Jährige über 105 Minuten lang unter dem Pseudonym Abu Usama Al-Gharib (übersetzt aus dem Arabischen heißt das laut einem Experten "Vater von Usama, der Fremde") über seine Version des Islam.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung analysiert derzeit das Material und überprüft in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft die strafrechtliche Relevanz. Neben den Videos auf der Internet-Plattform YouTube würden laut BVT auch noch etliche andere angebliche Botschaften von Mohamed M. vorliegen.
Ob diese tatsächlich nach dem Gerichtsverfahren erstellt worden sind, sei ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen. Sollten die Aussagen von Mohamed M. strafrechtlich relevant sein, werde man wieder ein Verfahren einleiten. Die Botschaften auf YouTube waren auch Mittwochmittag noch abrufbar. Solange sie sich auf Servern im Ausland befinden, gilt ein Zugriff für die heimischen Behörden als extrem schwierig.
Gesetzesverschärfung durch Anti-Terror-Paket
Erst vergangene Woche hat das Anti-Terror-Paket der Regierung den Justizausschuss passiert und könnte bald im Nationalrat beschlossen werden. Dieses sieht u.a. Änderungen im Strafgesetzbuch vor. So soll die Aufforderung zu bzw. die Gutheißung von terroristischen Straftaten - zum Beispiel Hasspredigten - künftig strafrechtlich relevant sein, wenn dies vor mindestens 30 Personen passiert. Maßnahmen im Sicherheitspolizeigesetz würden im Fall Mohamed M. etwa besseren Zugriff auf Daten für die Behörden zulassen.
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