Wirre Botschaften

Nach Verurteilung: Wiener Islamist wieder im Web aktiv

Österreich
12.10.2011 13:27
Der österreichische Islamist Mohamed M., der im Jahr 2009 wegen Terrorismus zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, ist offenbar wieder einschlägig aktiv. Im Internet sind unter einem Pseudonym Videos mit wirren Botschaften des Wieners aufgetaucht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung überprüfe derzeit die strafrechtliche Relevanz der Aussagen, bestätigte ein Sprecher am Mittwoch.

Der Islamist mit Wohnsitz in Wien war 2008 gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin Mona S. vor Gericht gestanden, da er sich in einer terroristischen Vereinigung betätigt und an einer als kriminell eingestuften Organisation mitgewirkt hatte. Dem jungen Mann wurden die Verbreitung eines "Drohvideos" im Internet und der Aufruf zu Anschlägen während der Fußball-Europameisterschaft vorgeworfen.

Am 12. Februar 2009 ging der außerst komplexe Prozess zu Ende: Mohamed M. und Mona S. wurden im vollen Umfang der Anklage schuldig erkannt und zu vier Jahren bzw. 22 Monaten unbedingter Haft verurteilt (siehe Infobox). Seit 15. September dieses Jahres ist der Wiener wieder auf freiem Fuß, er hat seine Strafe abgesessen. Ob er auch während seiner Zeit im Gefängnis aktiv war, ist noch nicht bekannt.

105-Minuten-Videobotschaft aufgetaucht
"Wa Islamah" - "Oh, mein Islam" - lautet der Titel eines seiner offenbar aktuellen Videos, das Anfang Oktober online gestellt wurde. Darin referiert der 26-Jährige über 105 Minuten lang unter dem Pseudonym Abu Usama Al-Gharib (übersetzt aus dem Arabischen heißt das laut einem Experten "Vater von Usama, der Fremde") über seine Version des Islam.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung analysiert derzeit das Material und überprüft in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft die strafrechtliche Relevanz. Neben den Videos auf der Internet-Plattform YouTube würden laut BVT auch noch etliche andere angebliche Botschaften von Mohamed M. vorliegen.

Ob diese tatsächlich nach dem Gerichtsverfahren erstellt worden sind, sei ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen. Sollten die Aussagen von Mohamed M. strafrechtlich relevant sein, werde man wieder ein Verfahren einleiten. Die Botschaften auf YouTube waren auch Mittwochmittag noch abrufbar. Solange sie sich auf Servern im Ausland befinden, gilt ein Zugriff für die heimischen Behörden als extrem schwierig.

Gesetzesverschärfung durch Anti-Terror-Paket
Erst vergangene Woche hat das Anti-Terror-Paket der Regierung den Justizausschuss passiert und könnte bald im Nationalrat beschlossen werden. Dieses sieht u.a. Änderungen im Strafgesetzbuch vor. So soll die Aufforderung zu bzw. die Gutheißung von terroristischen Straftaten - zum Beispiel Hasspredigten - künftig strafrechtlich relevant sein, wenn dies vor mindestens 30 Personen passiert. Maßnahmen im Sicherheitspolizeigesetz würden im Fall Mohamed M. etwa besseren Zugriff auf Daten für die Behörden zulassen.

Da in den Storypostings keine sinnvolle Diskussion mehr stattgefunden hat und gegen die Netiquette verstoßende Postings überhandgenommen haben, sehen wir uns gezwungen, das Forum bis auf Weiteres zu deaktivieren.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele