Ein Familienmitglied hatte sich vor 30 Jahren
an dem Mädchen vergangen. Das Opfer war jahrelang in psychotherapeutischer
Behandlung gewesen und hatte sich erst danach entschlossen, den
Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Da der Fall strafrechtlich
längst verjährt war, blieb der Frau nur der Weg einer
Zivilklage. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss
der Täter zudem die Gerichtskosten von 40. 000 Euro sowie
5000 Euro für die Kosten der ärztlichen Behandlung des
Opfers zahlen.