Ex-Ehefrau getötet

Mordprozess in Genf: Österreicher verurteilt

Österreich
17.06.2016 19:55

Das Genfer Strafgericht hat am Freitag einen aus Wien stammenden Juristen wegen Mordes an seiner Ex-Ehefrau im Juni 2014 zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Zu dem Tötungsdelikt kam es damals in unmittelbarer Nähe der beiden Kinder des Paares. Für die Richter gab es keine Zweifel, dass der 37-jährige Jurist seine vormalige Gattin kaltblütig erschossen hat.

Der Mann hatte am Tag der Bluttat zunächst mit seinem achtjährigen Sohn ein Fußballspiel der Weltmeisterschaft 2014 angesehen. Zurück im Wohnblock seiner Ex-Ehefrau verabschiedete er sich von seinem Sohn. Für die Zeit danach konnte sich der Angeklagte an nichts mehr erinnern. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft schoss er im Gang des Hauses mit einer Pistole fünfmal auf die Frau.

Fünfmal auf am Boden liegende Frau geschossen
Als sein Opfer bereits am Boden lag, drückte er weitere fünfmal ab. Die damals sechs Jahre alte Tochter und der Sohn befanden sich in der Wohnung. Die Kinder leben heute bei ihrer Großmutter in Mexiko, dem Herkunftsland des Opfers. Der aus Österreich stammende Jurist hatte jahrelang in Deutschland geabeitet.

Der nunmehr Verurteilte wurde noch am Tatort festgenommen. Er befand sich mit blutverschmierten Hosen und Schuhen neben der toten Frau. Die Pistole befand sich in seiner Tasche. Die Tatwaffe hatte er sich einige Monate zuvor in Wien gekauft.

Angeklagter wollte sich an nichts mehr erinnern
Während des Prozesses hatte der 37-Jährige immer wieder Gedächtnislücken geltend gemacht. Er gab an, sich ab dem Moment des Abschieds von seinem Sohn an nichts mehr erinnern zu können. Der Angeklagte sagte, dass möglicherweise eine andere Person seine Ex-Ehefrau ermordet haben könnte. Diese These verwarf das Gericht bei der Urteilseröffnung am Freitag. Am Tatort sei keine andere DNA gefunden worden, die Nachbarn hätten keine andere Person gesehen.

Nach Ansicht des Gerichts handelte der Angeklagte aus purem Egoismus. Er habe befürchtet, dass seine Exfrau mit den Kindern nach Mexiko ziehen könnte, und habe sich ihr gegenüber immer bedrohlicher verhalten. Die Verteidigung plädierte im Prozess vergeblich auf Freispruch. Das Gericht blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren gefordert hatte.

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