Die Aussagen brachten ihm in weiterer Folge auch eine Anzeige wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz und Verdachts der Verhetzung ein. Die Anzeige des Autors Michael Köhlmeier wurde von 23.000 Menschen unterstützt. Die Staatsanwaltschaft Wien prüfte die Vorwürfe und kam zu der Erkenntnis, dass die von Mölzer "geäußerten Wortfolgen keinem Straftatbestand subsumiert werden können".
Das Tatbild des Hetzens etwa sei nicht erfüllt worden. Infrage käme das "Beschimpfen", wobei dies die Menschenwürde verletzen müsste. Auch habe die Aussage des früheren FPÖ-Mandatars nicht eine gewisse Intensität erreicht. Insgesamt kam die Behörde daher zu dem Schluss, dass kein Ermittlungsverfahren zu führen und die Anzeige zurückzulegen sei, heißt es in der veröffentlichten Begründung durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien.
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