"Knall machen"

Mit Auto in Friseursalon gerast: Einweisung

Österreich
28.06.2016 14:23

Nach einer Fahrt in die Auslage eines Friseursalons ist am Dienstag ein 44-Jähriger in St. Pölten vor Gericht gestanden. Der Beschuldigte hatte am 23. November 2015 mit einem Jeep die Glasfront durchbrochen und eine Angestellte, eine Kundin und Augenzeugen mit dem Umbringen bedroht. Das Gericht entschied, den Mann in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.

Der Angeklagte interessierte sich laut Staatsanwältin für die Besitzerin des Friseurgeschäfts, fand aber kein Gehör. Bis zu drei Mal pro Woche sei er in den Salon gegangen, gab der Beschuldigte an - zum Haarewaschen, Schneiden oder um einen Termin auszumachen. In den letzten Wochen vor dem Vorfall kam der 44-Jährige dann bis zu drei Mal am Tag ins Geschäft, sagte die Besitzerin im Zeugenstand. Am 23. November 2015 eskalierte die Situation schließlich nach einer Auseinandersetzung mit dem Lebensgefährten der Inhaberin.

"Spur der Verwüstung"
Staatsanwältin Michaela Obenaus sprach von einer "Spur der Verwüstung", die der Angeklagte bei seiner Amokfahrt hinterlassen habe. Er habe gewusst, dass sich in dem Geschäft in einer Marktgemeinde im Bezirk St. Pölten eine Angestellte und eine Kundin befanden, und sei frontal hineingefahren. Mit rund 20 km/h durchstieß das Fahrzeug die Frontscheibe. Der Beschuldigte reversierte mehrmals, bevor er seinen Wagen noch einmal in das Geschäft hineinlenkte. Dabei wurde Inventar beschädigt, verletzt wurde niemand. Der 44-Jährige schrie aber mehrmals "Ich bring' euch um!". "Die Opfer hatten Todesangst", sagte Obenaus.

Der 44-Jährige "hat zu keinem Zeitpunkt eine Todesdrohung nur ansatzweise ernst gemeint", meinte hingegen seine Verteidigerin. Ihr Mandant sei stehen geblieben, bevor er mit dem Auto eine Person berührte. Bis zum 23. November 2015 habe es keinen Zwischenfall gegeben, "bei dem der Angeklagte gewalttätig geworden ist", betonte seine Anwältin.

"Ich wollte einen Knall machen"
"Ich wollte einen Knall machen", rechtfertigte der Angeklagte, der sich seit einigen Monaten in einer Nervenklinik befindet, seine Tat vor Richterin Doris Wais-Pfeffer. Nach der Fahrt in den Friseursalon hatte er sich in einen Sessel gesetzt, sich eine Zigarette angezündet und geraucht, bis ihn die Polizei festnahm.

Laut einem Gutachten hat der Angeklagte eine organische Persönlichkeitsstörung. Bei einem Verkehrsunfall im Jahr 2000 habe er ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Bei der Tat habe er sich in einem "schweren seelischen Ausnahmezustand" befunden. Laut dem vom Gericht bestellten Sachverständigen liegen die medizinischen Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher vor. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel, die Verteidigung gab keine Erklärung ab, daher ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele