Ermittlungen laufen

Missbrauch, Betrug: Pikante Affären hinter Häfn-Gittern

Österreich
27.06.2012 17:54
Gleich zwei Affären hinter Gittern beschäftigen derzeit das Justizministerium: In den Strafanstalten Krems und Stein soll ein Zahnarzt überhöhte Rechnungen für die Behandlung von Insassen ausgestellt haben. Und in Linz wurde ein "Häfn-Sozialarbeiter" unter dem Verdacht, fünf Frauen missbraucht zu haben, verhaftet.

Fall 1 betrifft einen bekannten "Beauty-Doc", der auf Implantologie spezialisiert ist. Der Doktor arbeitete in den vergangenen drei Jahren im Auftrag der Justizbetreuungsagentur in Krems und der berüchtigten Haftanstalt Stein. Nach einer internen Chefarztkontrolle war die Tätigkeit des Mediziners wegen "zerstörten Vertrauens" jäh beendet.

"Beauty-Doc" weist alle Vorwürfe zurück
Die Vorwürfe vonseiten der Behörde, die nach Abschluss der Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden, gehen in Richtung Betrug. Der Zahnarzt – sein Umsatz hinter Gittern belief sich pro Monat auf mehrere Zehntausend Euro – habe weit überhöhte Rechnungen auf Kosten der Steuerzahler ausgestellt. Er selbst bestreitet freilich alles energisch. "Ich bin am Boden zerstört. Die Vorwürfe sind haltlos. Ich habe immer genau nach Tarif abgerechnet", so der Betroffene im "Krone"-Telefonat.

Missbrauchte Häfn-Sozialarbeiter fünf Frauen?
Bei Fall 2 geht es um den Leiter des Sozialen Dienstes der Justizanstalt Linz. Erste Sex-Vorwürfe waren schon im Dezember aufgekommen. Jetzt wurde der Verdächtige, der seine berufliche Stellung ausgenützt haben soll, verhaftet. Der 52-jährige Mann soll seit dem Frühsommer 2011 fünf ehemalige weibliche Häftlinge bzw. Frauen von Häftlingen sexuell missbraucht haben. Dabei soll er auch Betäubungsmittel eingesetzt haben. Die Opfer wurden befragt und bestätigten offenbar glaubhaft die Vorwürfe.

Im Zuge der Ermittlungen hat sich die Beweislage verdichtet und ein dringender Tatverdacht ergeben", schilderte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz, Rainer Schopper. Deshalb wurde der Mann Mitte Juni in Untersuchungshaft genommen. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.

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