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Minister Stöger will hohe Strafen für Raucher-Wirte

08.04.2010, 18:03
Minister Stöger will hohe Strafen für Raucher-Wirte (Bild: dpa/Z5447 Gero Breloer)
Foto: dpa/Z5447 Gero Breloer
Am 1. Juli 2010 endet die Übergangsfrist, bis zu der Wirte Zeit haben, ihre Lokale den strengen Nichtraucher- Bestimmungen anzupassen. Jetzt gab es dazu eine Kampfansage von Gesundheitsminister Alois Stöger an nachlässige Raucher- Wirte: Der Minister will hohe Geldstrafen verhängen, die die Wirte je nach Ertragslage "empfindlich treffen". Angeblich sollen "Sünder" bis zu 10.000 Euro zahlen müssen.

Stöger stützt sich bei dieser Kampfansage auf eine IFES- Umfrage, laut der eine Mehrheit eine Fortsetzung des bisherigen Weges einer wirksamen räumlichen Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereich in Gaststätten eintritt (siehe Infobox). Mehrheitlich wird auch verlangt, dass diese Regelung auch tatsächlich eingehalten wird. Dazu Stöger: "Was die Einhaltung des Gesetzes betrifft, besteht Nachholbedarf – es gibt unterschiedliche Handhabung der Kontrollen in den Bundesländern, die kritisch zu beurteilen sind."

Was die Geldstrafen anlangt, so will der Minister das Weisungsrecht über die Höhe der Strafe. Stöger: "Die Geldbußen sollen die Wirte je nach wirtschaftlicher Ertragslage empfindlicher treffen, angedacht wird eine individuelle Strafbemessung, und es wird im Wiederholungsfall schwierig für den Wirt und sehr, sehr teuer." Angeblich können die Strafen bis zu 10.000 Euro betragen. Die Verantwortung, wie kontrolliert werde, bleibe, so Stöger, den Bezirksverwaltungsbehörden überlassen.

Raucher- Plattform sieht "künstliche Aufregung"

Als absolut unverständlich bezeichnete der Gründer der Plattform "Rauchfrei(heit)!", Rechtsanwalt Manfred Ainedter, die "künstliche Aufregung" über Besitzer von Lokalen mit mehr als 50 Quadratmetern Fläche, die noch nicht umgebaut haben. Laut Ainedter hätten diese nämlich noch fast drei Monate Zeit, um abgetrennte Raucherräume zu errichten. Selbst wenn in einigen Jahren ein neues EU- Gesetz samt totalem Rauchverbot für alle Gaststätten käme, könne sich der betreffende Gastwirt auf den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz berufen, argumentiert Ainedter.

Bereits 4.253 Anzeigen wegen Rauchverbot- Verstößen

Ebenfalls am Donnerstag präsentierte Stöger auch eine Bilanz über Verstöße gegen das seit 1. Jänner 2009 geltende Verbot mit Ausnahmeregelungen: Insgesamt wurden dem Gesundheitsministerium seitens der Länder 4.253 Anzeigen gemeldet, 3.491 davon betrafen Wirte. Skurriles Detail am Rande: Kürzlich wurde sogar ein Lokal im Gesundheitsministerium wegen Nichteinhaltung des Qualmverbots angezeigt. Bei dem Rest der Anzeigen handelte es sich um Raucher, die unerlaubt zur Zigarette griffen (673) sowie Inhaber von Einkaufszentren (89).

Bei zwei Dritteln der Verstöße von Lokal- Betreibern war eine widerrechtliche Raucherlaubnis das Problem, der Rest betraf Kennzeichnungsmängel. Der Großteil der Anzeigen (1.665) entfiel auf Wiener Gastronomen. Eine führende Rolle übernahmen außerdem Gastro- Betriebe in Einkaufszentren, die sich 45 Prozent aller Anzeigen (1.580) einhandelten, auch hier hatte wiederum die Hälfte ihren Geschäftssitz in der Bundeshauptstadt. Nicht inkludiert ist in der Statistik das Bundesland Salzburg, das als einziges keine Daten an das Ministerium übermittelte.

von Peter Gnam (Kronen Zeitung) und krone.at

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