Kein Mordversuch

Messerstecherei in Wiener Disco: 2,5 Jahre Haft

Österreich
09.03.2015 18:45
Zweieinhalb Jahre Haft wegen schwerer Körperverletzung lautet das Urteil gegen einen 28 Jahre alten Rumänen, der Ende September 2012 in einer Wiener Diskothek einen 47-Jährigen mit einem Messer schwer verletzt hatte. Beide Seiten gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Laut Staatsanwaltschaft war am 30. September 2012 in der Diskothek "Anaconda" in der Äußeren Mariahilfer Straße im Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus ein Streit um eine Geldbörse eskaliert. Der 28-Jährige verbrachte mit ebenfalls aus Rumänien stammenden Freunden einen Abend in dem Tanzlokal. Kurz vor Sperrstunde kam es dann zwischen einem Bekannten des Mannes und einem anderen, ebenfalls rumänischen Lokalbesucher wegen der angeblich gestohlenen Geldbörse zur Auseinandersetzung und kurz darauf zu Handgreiflichkeiten.

Opfer und Täter erlitten Messerstich
Dabei zog der Beschuldigte laut Anklage plötzlich ein Messer und stach auf sein Opfer ein. Laut Gerichtsmediziner Christian Reiter hatte der Stich zwar kein lebenswichtiges Organ verletzt, aber wäre das Messer um zwei bis drei Zentimeter tiefer in den Körper eingedrungen, so wäre der untere Nierenpol verletzt worden.

Der Schwerverletzte zückte ebenfalls ein Messer und versuchte, sich mit Abwehrbewegungen gegen die Attacke zu wehren. Dabei fügte er dem 28-Jährigen einen oberflächlichen Stich zu - dafür wurde dem 47-Jährigen bereits der Prozess gemacht, er wurde von einer fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen, da er in Notwehr gehandelt hatte. Beide Männer wurden nach dem blutigen Vorfall ins Wiener AKH gebracht, zwei Tage später türmte der Angeklagte jedoch von dort und konnte erst im März vergangenen Jahres in Ungarn festgenommen werden.

"Ich wollte mich verteidigen, ich weiß nichts mehr"
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig und hatte eine andere Sicht der Dinge. "Ich hatte kein Messer", widersprach er der Darstellung in der Anklage. Er sei mit Freunden in dem Lokal gesessen und habe einen Streit zwischen einem seiner Freunde und dem angeblich Bestohlenen schlichten wollen. Der Kontrahent seines Freundes habe gesagt, dass er das schon regle, und habe zu telefonieren begonnen.

Daraufhin seien wenig später fünf Tschetschenen ins Lokal gekommen. Der Streit habe erneut begonnen, die Kontrahenten seines Freundes hätten mit Unterstützung der Tschetschenen seine Gruppe attackiert. Im Zuge der Rauferei sei er zweimal zu Boden gegangen und könne sich danach an nichts mehr erinnern. "Ich wollte mich verteidigen, ich weiß nichts mehr", sagte er.

Opfer war Informant der Polizei
Die Einvernahme des Opfers, ein ebenfalls aus Rumänien stammender 47-Jähriger, ließ dann allerdings die Anwesenden aufhorchen. Der zeigte sich nämlich überzeugt, dass es sich bei der Tat um einen versuchten Auftragsmord gehandelt hatte. So sei er rund 15 Jahre registrierter Informant der heimischen Polizei gewesen und habe bei der Klärung einiger schwerwiegender Straftaten einen wesentlichen Beitrag geleistet. Der 47-Jährige erklärte weiter, dass der Beschuldigte jedenfalls der Freund des vor vier Jahren verurteilten "Cretu" sei, der 20 Jahre bekommen hatte, weil er eine Prostituierte angezündet hatte.

"Diesmal hast du noch Glück gehabt"
Zudem schilderte der 47-Jährige, dass auf ihn in rumänischen Kreisen ein Kopfgeld in der Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt worden sei, das nach dem Vorfall in der Diskothek auf 10.000 Euro erhöht wurde. Beide Umstände wurden vom Polizeibetreuer des 47-Jährigen auch tatsächlich bestätigt.

Nachdem das Opfer mit der schweren Verletzung ins AKH eingeliefert worden war, traf es schlussendlich im Schockraum seinen Widersacher wieder. "Diesmal hast du noch Glück gehabt", soll der Angeklagte gedroht haben. "Dreimal hat er das geäußert", sagte das Opfer.

Keine Milderungsgründe
Der Schwursenat verneinte sowohl die Frage nach einem Mordversuch einstimmig (8:0 Stimmen) als auch die erste Eventualfrage nach einer absichtlichen schweren Körperverletzung knapp mit fünf zu drei Stimmen. Die schwere Körperverletzung sahen sieben der acht Geschworenen als gegeben an. Der Vorsitzende sagte in seiner Urteilsbegründung, dass das Strafmaß ziemlich an der Obergrenze bemessen sei, da es keine Milderungsgründe gegeben habe. Erschwerend waren unter anderem fünf Vorstrafen des 28-jährigen Rumänen in seiner Heimat, darunter eine Verurteilung in Abwesenheit wegen Mordversuchs.

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