Bislang hatten sich SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und ihre Kollegin aus dem Justizressort, Beatrix Karl, in puncto Neuregelung der Obsorge nicht einig werden können: Bis dato konnten Väter in Österreich nämlich kein Obsorgerecht für ihre Kinder beantragen, wenn sie nicht mit der Mutter verheiratet waren. Der Verfassungsgerichtshof hat ihnen die Entscheidung nun abgenommen, indem er die geltende Regelung für verfassungswidrig erklärt hat.
Dem Staat wurde eine "Reparaturfrist" bis Ende Jänner 2013 eingeräumt, so VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch. Der Gerichtshof hege demnach zwar keine Bedenken gegen das Übertragen der Obsorge unehelicher Kinder gleich nach der Geburt an die Mutter - allerdings müsse danach dem Vater auch die Möglichkeit eingeräumt werden, die Obsorge zu beantragen. Über den Zeitpunkt, ab wann dieses Antragsrecht gelten soll, machte Holzinger keine Angaben.
"Automatik" als Stolperstein
Karl und Heinisch-Hosek können mit dem Urteil erwartungsgemäß gut leben. "Ich begrüße diese Entscheidung sehr", so Justizministerin Karl. Heinisch-Hosek sah einen "Mosaikstein", der sich gut in die Bemühungen einfüge, das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen. Bislang war eine politische Lösung der Frage an der "Automatik" in strittigen Fällen – also der Zuerkennung an beide Elternteile - gescheitert.
Die vom VfGH geforderte Gesetzesänderung sei auch eine zentrale Maßnahme des neuen Gesetzes, das derzeit ausgearbeitet wird, stellte die Justizministerin fest. "Entscheidend ist schließlich das Kindeswohl, und in den meisten Fällen wird eine gemeinsame Obsorge im Interesse des Kindes sein", versicherte sie. "Es ist höchste Zeit, dass dieser Diskriminierung ein Ende gesetzt wird."
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