Der gelernte Bäcker hatte erklärt, dass er sich an den Übergriff in der Nacht auf den 8. März in der Wohnung seiner Freundin im Oberpinzgau nicht erinnern könne. Er habe zuvor mindestens zehn Flaschen Bier und zwei Beruhigungstabletten "zum Abschalten" wegen seiner schlechten Stimmung genommen.
Polster ins Gesicht gedrückt
Laut Staatsanwältin Barbara Fischer war der türkische Staatsbürger nach einem Lokalbesuch gegen 4 Uhr zu seiner Freundin zurückgekehrt, die im Bett schlief. Er habe sie mit den Füßen gegen die Oberschenkel und Knie getreten, ihr einen Polster gegen das Gesicht gedrückt und sie gewürgt, als sie Geschlechtsverkehr abgelehnt habe, schilderte Fischer. Der Mann habe erst von der Frau abgelassen, als sie ihn in den Unterarm gebissen habe: "Sie hat Todesängste ausgestanden." Das Opfer flüchtete zu Nachbarn, diese verständigten die Einsatzkräfte.
Würgetrauma, Prellungen und Hämatome
Die Salzburgerin erlitt ein Würgetrauma, Prellungen am Oberschenkel, eine Abschürfung am Hals sowie Hämatome hinter den Ohren und an den Knien. Zudem leide die Frau immer noch an einer psychischen Folgestörung, sagte der Rechtsanwalt der Pinzgauerin. Neuropsychiater Ernst Griebnitz attestierte dem Angeklagten zwar eine kombinierte Persönlichkeitsstörung, er hielt ihn aber zur Tatzeit für zurechnungsfähig. Eine tief greifende Bewusstseinsstörung schloss Griebnitz aus. Einem Gutachten zufolge hatte der 34-Jährige 1,24 Promille Alkohol im Blut. Sowohl die Staatsanwältin als auch der Angeklagte haben nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit genommen.
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