Sie habe "massive Zweifel, dass es so war, wie es der Zeuge beschrieben hat. Ich bin überzeugt, dass es das, was er hier behauptet hat, nicht gegeben hat", begründete die Richterin ihre Entscheidung. Die Beamten, die demgegenüber einen "guten Eindruck" hinterlassen hätten, hätten "schlüssig erklärt, dass sie im Zuge einer Drehbewegung aus dem Gleichgewicht geraten sind". Daher ist im Zweifel "von einem äußerst unglücklichen Verlauf auszugehen, wo mir ein konkreter Sorgfaltsverstoß fehlt", so die Juristin.
Die Cobra- Beamten hatten den 50- jährigen Mann mit einer sogenannten Armstreck- Hebel- Technik festnehmen wollen, nachdem ihnen ein Kollege über Funk versichert hatte, dass es sich bei diesem um einen wegen eines Raubüberfalls gesuchten Tschetschenen handle. Beim Zugriff kam der Wiener zu Sturz, knallte mit voller Wucht auf den Steinboden und landete mit erheblichen Verletzungen im Spital.
Er sei "absichtlich" verletzt worden, als er in die Auslagenscheibe eines Hutgeschäfts blickte, betonte der Mann im Zeugenstand. Mehrere Polizisten hätten ihn "von hinten angesprungen", sodass er mit dem Kopf gegen die Glasscheibe donnerte. Dann sei er zu Boden gestoßen und geschlagen worden. Man habe auch seinen Kopf gepackt und diesen "mit purer Absicht mehrfach am Tonboden aufschlagen lassen".
Derart belastende Angaben hatte der 50- Jährige bis dahin nicht von sich gegeben, denn im Strafantrag war lediglich von einem "inadäquaten Zugriff" und einem "äußerst gewaltsamen zu Boden Reißen" die Rede.
Die Beamten hatten beim Prozessauftakt erklärt, ihre Füße hätten sich beim Zugriff "verhaspelt", worauf alle drei zu Sturz gekommen seien. Nach der Zeugenaussage des Opfers am Mittwoch bat einer der Beamten um das Wort: "Es fällt mir sehr schwer, dabei ruhig zu bleiben. Ich schließe das Stoßen gegen die Auslage aus. Ich schließe Schläge in jeder Form aus. Wir versuchen unsere Arbeit korrekt zu machen, soweit es geht."
Der ihnen vorgesetzte Kompaniekommandant beschrieb die Angeklagten als "moralisch und ethisch wertvolle Menschen, die niemanden vorsätzlich misshandeln und ihm Böses tun". Es habe mit den Beamten, die seit acht bzw. 20 Jahren Polizeidienst versehen, nie Probleme gegeben. Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.