Bei dem Unfall am 16. Oktober 2014 starben ein 66-jähriger Flachgauer und seine 60-jährige Frau aus Obertrum noch im Wrack. Der Beschuldigte und sein Beifahrer wurden leicht verletzt. Die Vorwürfe gegen den 31-jährigen Angestellten wogen schwer. So prallte er während einer Probefahrt nach Saalfelden mit einem mehr als 500 PS starken Audi RS 6 gegen 16.30 Uhr nach einem Überholmanöver mit zumindest 150 km/h seitlich in einen VW Golf.
Drogen und Alkohol im Blut
Dessen Lenker, der 66-jährige Flachgauer, war gerade aus einer Hofausfahrt in die Straße eingebogen. Zeugen berichteten der Polizei, dass der Audi-Fahrer auf dieser Strecke mit einem geschätzten Tempo von 190 km/h unterwegs gewesen sei - bei einer vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h - und auch mehrmals riskant überholt hätte.
Einem Gerichtsgutachten zufolge hatte der Beschuldigte zum Unfallzeitpunkt zudem mindestens 0,35 Promille Alkohol im Blut. Da bei der Blutuntersuchung auch noch Abbauprodukte von Kokain festgestellt wurden, ging der medizinische Sachverständige Thomas Keller davon aus, dass sich der Salzburger in einem Rauschzustand befand. Die enthemmende Wirkung habe die Fahrtüchtigkeit des Mannes stark eingeschränkt, erklärte er. Keller kam zu dem Schluss, dass der 31-Jährige die Droge ein paar Stunden vor dem Unfall konsumiert haben muss.
"Hatte auch leichtes Kokainproblem"
Der Beschuldigte zeigte sich während der Befragung durch den Richter sehr betroffen und gestand mit etwas zittriger Stimme ein, dass er vor dem Unfall noch ein Bier getrunken habe und dann "schon ziemlich schnell" unterwegs gewesen sei. "Ich bin 150, 160 km/h gefahren und habe auch mehrmals Überholmanöver durchgeführt, teilweise zwei Autos auf einmal."
Als der Wagen des Ehepaars auf die Pinzgauer Bundesstraße eingebogen sei, habe er nicht auf den Tacho geschaut, sagte der Angeklagte. "Ich schrie noch zu meinem Beifahrer: 'Was tut der da?'. Das Fahrzeug war mitten auf der Straße, ich bin sofort in die Bremse rein, da hat es gekracht." Dass er des Öfteren schnell gefahren sei, stimme schon, gestand der 31-Jährige. "Ich hatte auch ein leichtes Kokainproblem." Der Angeklagte stand bereits mehrmals wegen Suchtgiftdelikten vor Gericht.
Der Salzburger wurde schließlich zu sieben Monaten unbedingt verurteilt. Die Strafe wurde als Zusatzstrafe zu einer Verurteilung vom 17. Dezember 2014 ausgesprochen. Der Angeklagte war damals wegen Suchtgifthandels zu 20 Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden. Zudem wurde den vier Kindern des getöteten Ehepaares ein Trauerschmerzensgeld von jeweils 5.000 Euro zugesprochen. Staatsanwalt wie auch Verteidiger erbaten Bedenkzeit.
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