Als der jüngere der beiden Männer, ein 28- Jähriger, wieder zu sich kam, sah er noch schemenhaft eine Frau, die die Wohnung verließ. Er taumelte ihr zwar nach, verlor sie aber bald aus den Augen. In der Nähe seines Wohnhauses fand er schließlich seinen Kompagnon vor, der auf der Straße lag und stark desorientiert wirkte. Der ältere Mann landete zwar mit einer Platzwunde am Kopf im Spital, da er jedoch gar kein Bargeld dabei gehabt hatte, erlitt er zumindest keinen finanziellen Schaden. Dem 28- Jährigen fehlten am Ende allerdings 490 Euro Bargeld und sein Handy.
Nach langwierigen Ermittlungen konnte Krisztina R., die in Wien als Prostituierte tätig war, ausgeforscht und festgenommen werden. Vor Gericht gab sie Richter Patrick Aulebauer gegenüber zu, den Wohnungsbesitzer bestohlen zu haben, als dieser einschlief. Sie habe ihn aber weder betäubt noch von entsprechenden Plänen ihrer Begleiterin gewusst, sondern einfach die Situation ausgenutzt. Eine für das Gericht unglaubwürdige Verantwortung.