Ereignet hatte sich der Unfall in der Nacht auf den 16. März. Das Quartett war im Gemeindegebiet von Mitterlabill im Bezirk Feldbach unterwegs, als man auf die Idee zum Carsurfing kam. Jeweils zu zweit legten sich die Jugendlichen auf das Dach des Wagens, die Fahrer wechselten. Als der 17- Jährige ohne Führerschein und noch dazu betrunken am Steuer saß, kam es zum Unglück: Der Wagen geriet in einer Kurve ins Schleudern, das Mädchen verlor den Halt, stürzte vom Dach und erlitt beim Aufprall am Boden tödliche Kopfverletzungen. Der Wagen kam daraufhin von der Straße ab und prallte noch gegen einen Baum. Die Reanimationsversuche der drei Burschen halfen nichts mehr.
Vor Richter Raimund Frei zeigten sich die jungen Männer geständig, bedrückt und wortkarg. Beim Lenker stellte sich heraus, dass er bereits mit dem Moped betrunken erwischt worden war. "Da wurden Sie schon einmal aufgehalten, setzen sich trotzdem betrunken in ein Auto, das sie eigentlich nicht lenken dürfen, und mit 18 setzen Sie sich dann vielleicht hinter das Steuer eines Busses. Alkohol im Straßenverkehr ist verboten, da geht es um Menschenleben. Wenn ihr es jetzt nicht lernt, dann nie mehr", mahnte Frei und fuhr fort: "Glück und Pech liegen oft nah' beieinander, aber das kann man dann nicht mehr beeinflussen. Da habe ich kein Verständnis."
Immer wieder fragte der Richter, wie die Burschen auf "die blöde Idee" gekommen seien, denn schließlich hätte es auch einen von ihnen erwischen können. Die Beschuldigten wussten kaum Antworten. Vor der Urteilsverkündung verzichtete die Mutter des verunglückten Mädchens noch auf Schadenersatz und meinte: "Die Jungs waren drei Tage danach bei uns und haben sich entschuldigt. Ich möchte keine Haftstrafe für sie." Der Vater erklärte: "Keine Strafe kann uns die Lena zurückbringen. Sie hat gelebt, wenn sie mit ihren besten Freunden zusammen war."
Trotz der Worte der Eltern verurteilte Richter Frei den Lenker zu zwölf Monaten Haft, vier davon unbedingt: "Sie haben nichts aus der ersten Strafe gelernt, keine Hemmungen und geglaubt, es passiert nichts. Deshalb müssen Sie nun die Konsequenzen tragen." Der nun 18- Jährige bat um drei Tage Bedenkzeit. Auch der zweite Bursche - er erhielt drei Monate bedingte Haft - wollte sich mit seinem Anwalt besprechen. Nur der dritte Jugendliche nahm die Diversion mit 1.200 Euro Geldstrafe sofort an. "Das Glück ist ein Vogerl. Menschenleben kann man nicht zurückbringen, da kann man noch so lieb sein, man muss vorher überlegen", so der Richter zum Schluss.