Kokain geschmuggelt

Linz: Fünf Verurteilungen in Bodypacker-Prozess

Österreich
28.04.2016 19:58

Der Schöffenprozess um einen Bodypacker (37), der beim Kokaintransport beinahe ums Leben gekommen wäre, hat am Donnerstagabend im Landesgericht Linz mit fünf Verurteilungen geendet. Alle Angeklagten fassten Strafen zwischen dreieinhalb und zehn Jahren aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Den aus der Dominikanischen Republik stammenden zwei Frauen und drei Männern im Alter zwischen 35 und 49 Jahren auf der Anklagebank wurden unter anderem die Delikte Suchtgiftschmuggel und -handel, Freiheitsentziehung und Aussetzung auch als Beitrags- oder Bestimmungstäter vorgeworfen. Nur eine Frau ist geständig im Sinne der Anklage, die übrigen vier Angeklagten bestreiten nach wie vor großteils die Vorwürfe.

Der 37-jährige Bodypacker reiste im Dezember 2014 mit 1,3 Kilogramm Kokain im Bauch aus der Dominikanischen Republik nach Oberösterreich. In einer Linzer Wohnung hätte er das in Plastikkugeln verpackte Suchtgift wieder ausscheiden sollen. Dazu war er aber nicht in der Lage - er hatte einen künstlichen Darmausgang.

Schmuggler überlebte nur knapp
Drei Tage lang sollen von den Angeklagten zum Teil schmerzhafte Methoden angewendet worden sein, um an das Suchtgift in seinem Körper zu gelangen. Der Schmuggler fiel deswegen sogar in Ohnmacht, wie er später vor der Polizei zu Protokoll gab. Es kamen aber nur zwölf Kugeln zutage. Weil sich der Zustand des Bodypackers immer mehr verschlechterte, wurde er - laut Anklage auch um die Spuren zu verwischen - von Linz nach Tschechien gebracht.

Er schleppte sich dort noch in ein Hotel, die Rezeption rief die Rettung. Der Mann wurde durch eine Not- und weitere Operationen gerettet. Er wurde inzwischen in Tschechien rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt und sitzt dort im Gefängnis. In seinem Verfahren belastete er die nunmehr fünf Angeklagten.

Das Gericht in Linz sprach alle Angeklagten wegen unterschiedlicher Delikte als Beitragstäter bzw. Auftraggeber schuldig: Suchtgifthandel, -schmuggel, Freiheitsentziehung und Aussetzung. Die Verteidiger meldeten entweder Rechtsmittel an oder erbaten Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, die Urteile sind somit allesamt nicht rechtskräftig.

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