Causa Buwog

Liechtenstein verweigert Einblick in Grasser-Akten

Österreich
22.03.2012 13:09
In der Causa Buwog ist eine Anklage gegen den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser wieder weiter in die Ferne gerückt: Für die Ermittlungen wichtige Dokumente aus Liechtenstein dürfen nicht an Österreich übergeben werden - das hat das Fürstliche Obergericht in Vaduz laut der Tageszeitung "Die Presse" entschieden.

Das Gericht leistete einer Beschwerde der Grasser-Anwälte gegen die Beschlagnahme und Ausfolgung der Akten Folge. Begründet wird die Entscheidung damit, dass ein Wirtschaftstreuhänder nicht dazu gezwungen werden darf, gegen seine Kunden auszusagen.

Ermittler warten knapp ein Jahr auf Akten
Die Wiener Korruptionsstaatsanwaltschaft wartet seit fast einem Jahr auf die Akten, die im April 2011 bei einer Hausdurchsuchung bei Grassers Wirtschaftstreuhänder in Vaduz beschlagnahmt worden waren, daher schlägt die Entscheidung des Obergerichts nun auf wenig Gegenliebe. "Uns ist wichtig, die Ermittlungen so rasch wie möglich voranzubringen", sagte Sprecher Martin UIrich am Donnerstag.

Die Konten, Firmen und Stiftungen Grassers in Liechtenstein gelten als zentraler Bestandteil der Ermittlungen. Über sie sollen 2004 Provisionszahlungen in Zusammenhang mit dem Verkauf der staatlichen Wohnungsgesellschaft Buwog gelaufen sein. Grasser hat die Vorwürfe freilich immer bestritten.

Berufung beim OGH
Im Gegensatz zum Obergericht hält die Staatsanwaltschaft in Liechtenstein die Beschlagnahme der Akten weiter für gesetzeskonform und will nun gegen die Entscheidung Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen. Frank Haun, Stellvertreter des leitenden Liechtensteiner Staatsanwalts, meint, dass nach einer erfolgreichen Berufung seine Wiener Kollegen vielleicht nur "zwei, drei Monate" länger warten müssten.

Auch der Sektionschef für Strafrecht im österreichischen Justizministerium, Christian Pilnacek, sieht in der Beschlagnahme keine Rechtswidrigkeit: "Wir gehen davon aus, dass die globale Entscheidung, jeder Eingriff per se sei unzulässig, nicht halten wird", sagte Pilnacek. Laut dem Sektionschef hatte das Vaduzer Landgericht in erster Instanz die Herausgabe der Akten außerdem noch als unbedenklich eingestuft.

Grasser-Anwalt bedauert Verzögerung
Grasser Anwalt Manfred Ainedter bedauerte die Verzögerungen in Liechtenstein. "Mein Mandant ist weder Partei des Verfahrens noch hat er einen Einfluss darauf", sagte Ainedter. Außerdem könne Grasser den Wirtschaftstreuhänder von der Verschwiegenheitspflicht nicht entbinden, weil ja das Geld von der Schwiegermutter stamme, so der Rechtsvertreter.

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