Eiertanz der Justiz

Liechtenstein rückt Grasser-Akten weiterhin nicht raus

Österreich
05.09.2012 11:45
Ein Schritt vorwärts, ein halber Schritt zurück: Der juristische Eiertanz zwischen Österreich und Liechtenstein um beschlagnahmte Akten des Wirtschaftstreuhänders von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser geht weiter. Das Staatsgericht in Vaduz hat eine Entscheidung der Vorrichter teilweise aufgehoben. "Eine Ausfolgung des gesamten Aktes kann somit derzeit nicht erfolgen", hieß es am Mittwoch. Eine Anklage gegen Grasser hänge aber stark von dem Material ab, wie die grüne U-Ausschussvorsitzende Gabriele Moser daraufhin zu bedenken gab.

Grassers Treuhänder hatte die Ausfolgung der Unterlagen an Österreich bis zum Obersten Gerichtshof in Liechtenstein bekämpft. Im Mai erlitt er eine Niederlage (siehe Infobox), woraufhin er als letzte innerstaatliche Möglichkeit in Liechtenstein Beschwerde beim Staatsgerichtshof einlegte, was in Österreich einer Verfassungsklage mit behaupteten Grundrechtseingriffen entspricht.

Am Mittwoch hieß es nun vom Liechtensteiner Staatsgericht, dass einer Beschwerde gegen ein Urteil des Fürstlichen Obersten Gerichtshofes vom April 2012 teilweise Folge gegeben worden sei. Demnach dürfe nur ein Teil der Akten an Österreich übergeben werden, die Vorrichter hätten aber die Ausfolgung des ganzen Aktes beschlossen, so die Vaduzer Richter.

Die Verfassungsschützer begründeten ihre Entscheidung u.a. mit der Verletzung der Geheim- und Privatsphäre der Beschwerdeführer. Zweifel ließ das Gericht zudem daran erkennen, ob die juristischen Grundlagen für das Rechtshilfeansuchen Österreichs überhaupt gegeben sind. Der Fürstliche OGH werde sich in einem zweiten Verfahrensgang "auch mit diesem Begründungsmangel zu befassen haben", spielten sie den Ball an das Oberste Gericht zurück.

Ermittler: "Entscheid nur aufgeschoben"
Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft verwies nach Bekanntwerden der Entscheidung darauf, dass diese nicht endgültig sei. Laut Behörde sei lediglich entschieden worden, dass ein kleiner Teil der Unterlagen dem Wirtschaftstreuhänder zurückgegeben werden müsse.

"Wir wissen noch nicht, ob das einen Einfluss auf das Ermittlungsverfahren hat", erklärte Sprecher Erich Mayer. Die österreichische Justiz bleibe trotz des langen Verfahrens in Liechtenstein keineswegs untätig: "Wir sind sehr aktiv bei den Ermittlungen in Österreich", betonte Mayer. Außerdem warte man auch auf Unterlagen aus der Schweiz.

Grassers Anwalt Manfred Ainedter sagte, auf das Verfahren gegen seinen Mandanten in Österreich habe die Akten-Affäre in Liechtenstein insofern keinen Einfluss als Grasser der Staatsanwaltschaft seien Unterlagen bereits vor zwei Jahren zur Verfügung gestellt habe.

Grüne Moser: "Grasser-Anklage ohne Akten fraglich"
Die Vorsitzende des Korruptions-Untersuchungsausschusses, die Grüne Gabriela Moser, bezweifelte jedoch, dass ohne die Akten aus Liechtenstein eine Anklage gegen Grasser in der Buwog-Affäre möglich sei. Die Lieferung der Akten sei vor allem für die ermittelnden Staatsanwälte wesentlich, so Moser.

Immerhin gehe es hier um die Frage, ob Grasser persönlich Nutznießer der nach dem Buwog-Verkauf geflossenen Provisionszahlungen war oder nicht, und das sei ein "zentrales Element". Die politische Verantwortung des Ex-Finanzministers für den Skandal sei laut Moser dagegen ohnehin schon "eindeutig geklärt".

Ermittler warten schon seit einem Jahr
Seit über einem Jahr wartet die Korruptionsstaatsanwaltschaft auf die Ausfolgung der Akten, die bei einer Hausdurchsuchung im April 2011 beschlagnahmt worden waren. Die österreichischen Ermittler erhoffen sich, aus den Unterlagen neue Aufschlüsse über mögliche Provisionsflüsse an Grasser in Zusammenhang mit der Buwog-Affäre zu erhalten. Der Ex-Finanzminister bestreitet, von der Millionenprovision profitiert zu haben.

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