SPÖ und ÖVP dafür

Lehrerausbildung und Sex-Strafrecht endgültig fixiert

Österreich
12.06.2013 17:50
Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP hat der Nationalrat am Mittwochnachmittag die neue Lehrerausbildung und das neue Sexualstrafrecht beschlossen. Die künftige Ausbildung bedeutet für Pädagogen unabhängig vom Schultyp ein Aufnahmeverfahren mit anschließendem Bachelor- und Masterstudium sowie einer Praxiseinführung. Im Sexualstrafrecht wurden unter anderem die Mindeststrafen für Vergewaltigung und Menschenhandel erhöht.

Unterrichtsministerin Claudia Schmied (links im Bild) und Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle zeigten sich naturgemäß erfreut über die neue Lehrerausbildung. Schmied sprach von einem "großen Schritt". Kritik kam von der Opposition, die in dem Gesetz ein "unstimmiges Stückwerk" und "viele Absichtserklärungen, aber keine Rechtssicherheit" erkennen will.

Die SPÖ hatte von einem "Jahrhundertprojekt" gesprochen, als die Lehrerausbildung Ende Mai vom Ministerrat Richtung Parlament geschickt worden war. Mehr als vier Jahre nach Beginn der Vorarbeiten wurde das neue Modell (Details siehe Infobox) nun beschlossen. Für Schmied ist dabei die Kooperation von Pädagogischer Hochschule und Universität entscheidend, um "die Stärken zu kombinieren und Parallelen zu vermeiden". Auch Töchterle betonte, aus dem derzeitigen Nebeneinander von PH und Uni werde ein Miteinander, in das jeder seine Stärken einbringe.

Opposition sieht "verpasste Chance"
"Im Großen und Ganzen ist das eine riesige Chance, die verpasst wurde", zeigte sich hingegen der grüne Bildungssprecher Harald Walser enttäuscht. Mit dem Gesetz werde nicht auf gesellschaftliche Veränderungen reagiert, es sei ein "unstimmiges, halbherziges Stückwerk", so Walsers Befund. BZÖ-Bildungssprecherin Ursula Haubner kritisierte, dass das Gesetz vor Absichtserklärungen "strotzt", aber wenig Rechtssicherheit biete. Das Team Stronach wünscht sich mehr Praxis in der Lehrerausbildung und mehr "Quereinsteiger" in die Berufssparte.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Fritz Neugebauer, bezeichnete die neue Lehrerausbildung als ein "Gesamtwerk", das im Detail auch Kritik vertrage. "Es ist ein Meilenstein in der Bildungspolitik, auf den die gesamte Republik stolz sein kann." Zugleich hielt er aber fest, dass "gleichwertige Ausbildung gleichwertige Besoldung nach sich zieht".

Schmied will neues Lehrerdienstrecht
Ein neues, leistungsorientiertes, attraktives Dienst- und Besoldungsrecht müsse der nächste Schritt sein, sagte Schmied in Richtung Neugebauer. Nach einem Jahr fruchtloser Verhandlungen zwischen Regierung und Gewerkschaft hatte die ÖVP zuletzt einen Alternativvorschlag präsentiert, mit dem man "den Karren flottkriegen" wolle (siehe Infobox).

Sexualstrafrecht einstimmig verschärft
Die Verschärfung des Sexualstrafrechts erfolgte kurz nach dem Beschluss der Lehrerausbildung einstimmig. In der umfassenden Novelle werden unter anderem die Mindeststrafen für Vergewaltigung und Menschenhandel erhöht. Zudem wird klargestellt, dass künftig bei sexuellem Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person die gleiche Strafandrohung gilt wie bei Vergewaltigung von Personen ohne Handicap. Justizministerin Beatrix Karl (rechts im Bild) begründete das Gesetzespaket damit, dass es einen angemessenen Schutz für die Schwächsten in der Gesellschaft brauche.

Blockiert war die Novelle längere Zeit wegen des SPÖ-Wunsches, auch das Po-Grapschen ins Strafgesetzbuch zu schreiben (siehe Infobox). Angesichts des anhaltenden Widerstands der ÖVP gaben die Sozialdemokraten das Gesetz dann vor einigen Wochen doch frei. Allerdings machten sowohl Justizsprecher Hannes Jarolim als auch die Abgeordnete Sonja Steßl-Mühlbacher am Mittwoch deutlich, dass dieses Thema bei der SPÖ weiter auf der Agenda bleibt.

Höhere Strafen für Menschenhandel und Vergewaltigung
Konkret sieht das Gesetzespaket vor, dass die Grundstrafandrohung bei Menschenhandel von drei auf fünf Jahre angehoben wird. Sind Minderjährige betroffen, kann die Strafe bis zu zehn Jahre betragen. Die Mindeststrafe bei Vergewaltigung beträgt künftig ein Jahr, derzeit liegt sie bei sechs Monaten. Die Strafdrohung bei geschlechtlicher Nötigung wird von ein bis zehn Jahre auf fünf bis 15 Jahre angehoben. Bei Tod des Opfers sind statt bisher fünf bis fünfzehn Jahre Haft zehn bis 20 Jahre bzw. lebenslänglich vorgesehen. Die Altersgrenze bei sexuellem Missbrauch von Jugendlichen wird von 16 auf 18 Jahre ausgeweitet.

Der Tatbestand des "Groomings", also der Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen im Internet, wird ausgeweitet. Künftig werden Personen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belangt, die versuchen, im Netz das Vertrauen von Kindern zu gewinnen, um von ihnen pornografisches Material zu erlangen. Ausgeweitet wird das Tätigkeitsverbot für Täter, die eine strafbare Handlung gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung einer minderjährigen Person begangen haben. Dieses wird in Zukunft sämtliche Tätigkeiten umfassen, die intensive Kontakte mit Minderjährigen beinhalten.

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